Ungewöhnliche Sexpraktiken aus dem Mittelalter

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Sex hat eine lange Geschichte in der Menschheit und ist nicht nur ein Fortpflanzungsakt, sondern auch eine Quelle der Freude. Dennoch wurde die öffentliche Meinung über Sex im Laufe der Geschichte oft kontrovers diskutiert. Im Mittelalter wurde nicht fortpflanzungsorientierter Sex als Unzucht angesehen, obwohl die Gesellschaft in Wirklichkeit weniger prüde war, als sie erscheinen mochte.

Interessanterweise hat sich jedoch in Bezug auf Oralsex nicht viel geändert, da es damals genauso praktiziert wurde wie heute. Allerdings waren die Praktiken und Vorlieben im Mittelalter oft eigenartiger und weniger hygienisch. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die bizarren und ungewöhnlichen Aspekte von Oralsex im Mittelalter.

1. Verwendung der Kastration als Strafe für Ehebruch

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In der ägyptischen und griechischen Mythologie symbolisierte die Kastration des Gegners den „Verlust der Herrschaft über die Welt“. Kriegsgefangene wurden mitunter kastriert, um ihre Entschlossenheit und ihren Sexualtrieb zu unterdrücken und sie apathisch und gleichgültig gegenüber ihrem Schicksal zu machen.

Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass sie „unreines Blut“ in den siegreichen Stamm einbrachten, indem sie Frauen verführten. Darüber hinaus war die Kastration seit der Antike eine gängige Strafe für verschiedene Verbrechen wie Ehebruch oder Sexualdelikte. Es ist interessant zu bemerken, dass diese Praxis sogar bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts in Ländern wie Amerika und der Schweiz fortgesetzt wurde

2. Verständnis der Menstruation und seine Folgen

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Die Menstruation wurde einst als etwas Natürliches angesehen, wobei Frauen ihren „Mondfluss“ hatten, der sich synchron mit den Mondphasen wiederholte. Das Wort „Menstruation“ leitet sich von „mensis“, was Monat bedeutet und seinerseits durch den Umlauf des Mondes bestimmt wird.

Im Mittelalter schrieb man Frauen während ihrer Menstruation magische Kräfte zu. Viele glaubten, dass Frauen das Wetter beeinflussen, Felder verdorren lassen und Männer krank machen könnten.

Da das Tragen von Unterhosen im Mittelalter nicht üblich war, war es für Frauen schwer, ihre Regelblutung zu verbergen. Das Blut floss einfach an ihren Beinen herunter. Während der Menstruation galten Frauen sieben Tage lang als rituell unrein, ebenso wie jeder, der sie oder etwas von ihnen berührte. Männer, die Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau hatten, wurden ebenfalls als rituell unrein betrachtet. Laut 3. Buch Mose, Kapitel 20, Vers 18, wurden Paare, die dieses Gesetz absichtlich brachen, aus der Gemeinschaft ausgestoßen und zum Tode verurteilt.

3. Ohne Sex keine Ehe

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Im westeuropäischen Mittelalter war Sex in der katholischen Glaubenslehre keineswegs optional, sondern ein fester Bestandteil der Ehe. Die Vorstellungen von Ehe und Sexualität waren zu dieser Zeit noch stark von traditionellen Werten geprägt und unterschieden sich erheblich von modernen Ansichten.

Im Gegensatz zur heutigen Emanzipation der Frau gab es im Frühmittelalter oft Zweit- und Nebenfrauen, was jedoch nicht mit den christlichen Vorstellungen der katholischen Kirche vereinbar war. Dies führte zu einer komplexen Beziehung zwischen Sex, Ehe und Religion im Mittelalter.

4. Sex in der Ehe war Pflicht

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In der mittelalterlichen Ehe galt eine klare Verpflichtung zur ehelichen Sexualität. Versäumte ein Ehepartner seine Pflicht, konnte dies vor einem Kirchengericht angeprangert werden. Das Recht auf ehelichen Beischlaf war nicht komplizierter als die Einziehung von ausstehenden Schulden.

Die Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr in der Ehe wurde sogar so weit ausgedehnt, dass Papst Alexander III. im 12. Jahrhundert erklärte, dass die Frau ihrem Mann auch dann sexuell zur Verfügung stehen müsse, wenn er an Lepra erkrankte! Ob diese Regelung tatsächlich flächendeckend durchgesetzt wurde, ist eine andere Frage. Immerhin konnte der Papst nicht persönlich in jedem Fall intervenieren.

Es war jedoch auch umgekehrt möglich. Frauen hatten das Recht, ihren Mann gerichtlich zur sexuellen Pflicht zu zwingen. Diese Regelung galt selbst dann, wenn die Frau erkrankte oder wenn das Ehepaar getrennt lebte. Im Zweifelsfall konnte ein Kirchengericht anordnen, dass der Ehemann seine Frau einmal wöchentlich im Haus ihres Vaters aufsuchen musste, um die eheliche Sexualität zu vollziehen.

5. Stinkender Oralverkehr

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Der Begriff „Oralverkehr“ beschreibt sämtliche sexuelle Praktiken, die die Stimulation der Genitalien mittels des Mundes, der Lippen, der Zunge oder der Zähne beinhalten. Die Herkunft dieses Terminus geht auf das lateinische Wort „os,“ welches „Mund“ bedeutet, zurück.

Doch wie gestaltete sich die Ausübung von Blowjobs und Cunnilingus in vergangenen Epochen? Im Mittelalter war die Hygiene bei weitem nicht so entwickelt wie heute, und bis zum 17. Jahrhundert in der Barockzeit mieden die Menschen das Waschen oder Baden. Anstelle dessen versuchten sie, den eigenen Körpergeruch mit Parfüm zu überdecken. Die Vorstellung von Oralsex in dieser Zeit erscheint zweifellos unappetitlich.

Dennoch stellt sich die Frage, wie genau der Oralverkehr im Mittelalter vonstattenging. Obwohl die Entwicklung von echten Parfums erst im späten Mittelalter begann, versuchten die Menschen bereits zuvor, ihren Geruch zu verbessern, indem sie Duftwasser, wohlriechende Hölzer und Kräuter verwendeten.

6. Kuriose Eheauflösung im Mittelalter

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Auch die Frau musste die Fähigkeit besitzen, mit ihrem Ehemann intim zu sein. Im Jahr 1206 erklärte Papst Innozenz III. eine Ehe für ungültig, weil die Frau anscheinend nicht ausreichend Raum für das Geschlechtsteil ihres Mannes bot. Dies führte dazu, dass das Paar aufgefordert wurde, geeignetere Partner zu finden. Allerdings gab es hierbei zwei Einschränkungen.

Erstens, sollte die Frau zu einem späteren Zeitpunkt, sei es aufgrund des Alters oder aus anderen Gründen, in der Lage sein, das Geschlechtsteil ihres Mannes aufzunehmen, wurde sie dazu verpflichtet, zu ihm zurückzukehren. Zweitens, selbst im Falle einer zweiten Ehe, wurde von ihr erwartet, zu ihrem ersten Ehemann zurückzukehren, falls der Geschlechtsverkehr mit ihrem neuen Ehemann zu einer Weitung führte. Die Entscheidung von Innozenz III. scheint in dieser Hinsicht wenig Bezug zur Realität gehabt zu haben.

7. Prostitution im Mittelalter

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Prostituierte waren im mittelalterlichen Europa keine Ausgestoßenen, sondern vielmehr ein integraler Bestandteil des städtischen Lebens und der gesellschaftlichen Struktur. Sie befanden sich zwar am Rande der Gesellschaft, waren jedoch fest im Stadtbild verankert und wurden in historischen Aufzeichnungen hauptsächlich in Gerichtsakten, Mietverträgen und Schriften zeitgenössischer Sozialkritiker erwähnt.

Interessanterweise fand sich sogar eine theologische Rechtfertigung für die Existenz von Prostituierten. Obwohl Geschlechtsverkehr als Sünde betrachtet wurde, erwartete nicht einmal die Kirche von Männern, ein keusches Mönchsleben zu führen. Stattdessen wurden Männer ermutigt, bevor sie „gute“ heiratsfähige Frauen verführten, die Dienste von Prostituierten in Anspruch zu nehmen.

Prostituierte wurden auch wegen ihres umfangreichen sexuellen Wissens geschätzt. Sie fungierten als Expertinnen vor Gericht und wurden oft von potenziellen Ehefrauen befragt, um Informationen über die Fähigkeiten ihrer zukünftigen Ehemänner als Liebhaber zu erhalten. In London führte dies sogar dazu, dass eine wohlhabende Witwe eine geplante Hochzeit absagte, was wiederum zu einer Klage des zurückgewiesenen Bräutigams gegen die Prostituierte und Schadenersatzforderungen führte.

8. Nonnen auf Pilgerreise

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Während Nonnen auf Pilgerreisen im Mittelalter unterwegs waren, engagierten sie sich in Aktivitäten, die grob als „Nächstenliebe“ bezeichnet werden könnten. Schon im 7. Jahrhundert führten solche Pilgerfahrten von Nonnen zu Kontroversen, da einige von ihnen sich auf dem Weg nach Rom prostituieren mussten, um ihre Reisekosten oder ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Dies stellte die problematische Frage auf, was mit dem dadurch verdienten Geld geschehen sollte, da Nonnen normalerweise keinen persönlichen Besitz haben dürfen. Im 15. Jahrhundert führte beispielsweise Franziskus de Platea die Regel ein, dass Nonnen ihr „Hurengeld“ dem Kloster übergeben mussten, das es für wohltätige Zwecke verwenden sollte.

9. Erektion als Beweismittel

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In Venedig erhob eine Frau den Vorwurf, ihr Ehemann Nicolò sei impotent. Infolgedessen lud er einen Priester, einen Schreiber und seinen Vorgesetzten ein, um diese Anschuldigung im Bordell zu widerlegen. Der Priester bezeugte später, dass er den erigierten Penis berührte, um dessen Standhaftigkeit zu bestätigen.

Anschließend hatte Nicolò vor diesen Zeugen sexuelle Intimität mit einer Prostituierten und überreichte danach dem Schreiber sein Ejakulat. Somit wurde bewiesen, dass er nicht impotent war, was die Zeugen später glaubhaft darlegten.

10. Vergewaltigung als Vergehen gegen den Mann

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In der Antike, sowohl in der römischen als auch in der „germanischen“ Kultur, lag der Fokus nicht auf der Frau, sondern auf ihrem männlichen Schutzherren.

Eine Vergewaltigung wurde nicht als Verbrechen gegen die Frau selbst angesehen, sondern als Verstoß gegen die männlichen Vormünder, denen die Möglichkeit einer zukünftigen Eheschließung mit Brautgabe verwehrt wurde. In dieser Hinsicht wurde Vergewaltigung praktisch als Vermögensschaden betrachtet, vergleichbar mit Diebstahl.

11. 10 Tage Fasten wegen Vergewaltigung

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Die Kirche betrachtete Vergewaltigung lange Zeit hauptsächlich im Kontext von Geschlechtsverkehr. Während des Frühmittelalters legten die Bußbücher weniger Wert darauf, wie die sexuelle Handlung zustande kam, sondern vielmehr darauf, dass sie stattfand.

Die kirchliche Doktrin befasste sich eher mit der Frage, ob durch die Vergewaltigung eine erzwungene Ehe entstehen sollte, anstatt den Fokus auf das Leiden der Frau zu legen. Männer waren in ähnlicher Weise betroffen: Ein zehnjähriger Junge, der sexuell genötigt wurde, wurde dennoch zur Einhaltung einer Fastenzeit von einer Woche verpflichtet, während es bei Zustimmung zu sexuellen Handlungen 20 Tage waren.

12. Vergewaltigung: Die Frau hat nicht ausreichend Widerstand geleistet

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Selbst wenn der Zwang zweifelsfrei festgestellt wurde, bestand immer noch der Verdacht, dass das Opfer irgendwie mitschuldig sein könnte. Manchmal wurde angenommen, dass das Opfer sich nicht ausreichend gewehrt, nicht laut genug geschrien oder zu lange gezögert hatte, um öffentlich Anklage zu erheben.

Gelegentlich wurden solche Vermutungen sogar „getestet“. In einem Fall in Frankreich wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt und angewiesen, das Geld von der Frau zurückzufordern. Die Frau verteidigte sich erfolgreich, und der Mann kehrte mit leeren Händen zum Gericht zurück. Der Richter ließ die Frau vorführen und argumentierte, dass, wenn sie sich so energisch gewehrt hätte, die Vergewaltigung nicht stattgefunden hätte, und nahm ihr das Geld wieder ab.

13. Lieber Sex mit Tieren, als homosexuell

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Nachdem eine Gruppe von Homosexuellen entdeckt wurde, wurden sie alle hingerichtet. Ein Handwerker wurde jedoch, nachdem er beim Geschlechtsverkehr mit Tieren erwischt wurde, mit einer weniger drakonischen Strafe bedacht. Er erklärte, dass er aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sei, sich selbst zu befriedigen oder Geschlechtsverkehr mit Frauen zu haben.

Dies führte zu einer Untersuchung durch das Gericht, bei der zwei Prostituierte beauftragt wurden, sein sexuelles Verlangen zu prüfen. Trotz ihrer Bemühungen, ihn zur Ejakulation zu bringen, war der Versuch erfolglos. Daher wurde er „nur“ gebrandmarkt, misshandelt und ihm die rechte Hand abgetrennt.

14. Homosexuell? Lass den Dildo weg

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Wer sicher gehen wollte, musste sich auf die eigenen Finger und die Zunge verlassen, da die Simulation von „natürlichem“ Geschlechtsverkehr ein entscheidender Faktor für die Strafverfolgung war. Es gab Unsicherheiten darüber, ob es überhaupt als Sex galt, wenn keine Penetration stattfand.

Bei lesbischen Frauen wurde gelegentlich darüber diskutiert, ob eine von ihnen „die männliche Rolle“ übernahm. Die Präsenz eines Dildos erledigte diese Frage natürlich. Bis dahin stellte das Thema jedoch für so manchen Richter eine Herausforderung dar. Es war klar, dass etwas Unzulässiges geschah, aber die genaue Anklage blieb oft unklar.

15. Schwarze Magie führt zu Impotenz

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Wenn es in einer Ehe sexuelle Probleme gab, aber erstaunlicherweise in einer außerehelichen Beziehung nicht, wurde oft die Anschuldigung der Hexerei erhoben. Männer beschuldigten Frauen immer wieder, sie verzaubert zu haben, um ihre männliche Potenz zu rauben.

Im Gegensatz zu der Annahme, dass es zu Hexenverbrennungen kam, die eher in der frühen Neuzeit stattfanden, war der Glaube an Magie weit verbreitet und real.