Hessische Gemeinde verbietet Smartwatches für Kita-Kinder

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Kinder-Smartwatches können Eltern zwar unterstützen, bergen jedoch die Gefahr unerlaubter Tonaufnahmen und Bildaufnahmen. Die Gemeinde Fernwald im Kreis Gießen hat entschieden, das Tragen von Kinder-Smartwatches in Kindertagesstätten zu untersagen. Diese Maßnahme wurde aus Sicherheitsgründen sowie wegen Datenschutzbedenken und dem Schutz der Privatsphäre der Kinder ergriffen.

Die Gemeinde möchte sicherstellen, dass keine unautorisierten Aufnahmen gemacht werden und die Privatsphäre der Kinder respektiert wird. Dieses Verbot zielt darauf ab, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder in den Kindertagesstätten zu gewährleisten.

1. Mehr als nur eine Uhr

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In Kindertagesstätten sind Wanzen ein unerwünschtes Problem. Kinder-Smartwatches, die äußerlich wie digitale Armbanduhren aussehen, bergen jedoch mehr als das Auge sieht. Im Inneren dieser Geräte verbergen sich Satelliten-Peilsender, Lautsprecher und Mikrofone. Hersteller betonen hauptsächlich die Sicherheitsaspekte für Kinder und Eltern.

Mit den meisten Kinder-Smartwatches können Eltern Anrufe tätigen und den Standort ihrer Kinder über den GPS-Sender verfolgen – ähnliche Funktionen, die auch bei Haustierhalsbändern oder für das Auffinden von Reisegepäck genutzt werden. Diese Uhren sind in der Regel für Kinder ab etwa fünf Jahren konzipiert.

2. Kinder-Smartwatch sorgt für Verunsicherung in Kita – Verbot erlassen

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Der Gemeindevorstand in Fernwald hat jüngst ein Verbot ausgesprochen, das auf einer konkreten Situation basiert: In einer der gemeindeeigenen Kitas erschien ein Kind mit einer Kinder-Smartwatch und telefonierte während der Betreuungszeit mit seinen Eltern.

Fiolla Dervishi-Maliqi, die pädagogische Gesamtleiterin der Gemeinde, berichtet, dass die Erzieherinnen sich unsicher fühlten und nicht wussten, wie sie mit dieser ungewöhnlichen Situation umgehen sollten. Als Reaktion darauf wurde das Verbot für Kinder-Smartwatches in den Kindertagesstätten erlassen.

3. Smartwatches für Kinder: Illegale Spionagegeräte der Eltern?

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Zugegeben, es handelt sich um einen Einzelfall, aber ein Fall, der die Beteiligten aufgeschreckt hat. Fiolla Dervishi-Maliqi erklärt, dass „wenn man das einfach so laufen lässt, wird man der Situation nicht mehr Herr“. Sie betont, dass dieses Thema immer präsenter wird und bereits in Schulen verstärkt diskutiert wird.

Besonders problematisch werden diese Uhren, wenn sie über entsprechende Apps ferngesteuert werden können. Auf diese Weise können Eltern beispielsweise das eingebaute Mikrofon aktivieren und somit in die Umgebung des Kindes hineinhören. Diese Funktion wird als „Monitoring“ oder „Babyfon-Funktion“ beworben.

4. Illegale Funktionen von Kinder-Smartwatches

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Einige der neueren Modelle ermöglichen sogar die ferngesteuerte Aktivierung der Kamera, um Fotos oder Videos von der Umgebung zu erstellen, wie die Stiftung Warentest in einer Überprüfung mehrerer Exemplare im September festgestellt hat. Diese Praxis ist illegal.

Bereits im November 2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf und Besitz von Geräten mit Abhörfunktion in Deutschland verboten. Diese Geräte gelten als „unerlaubte Sendeanlagen“, was nach dem Telekommunikationsgesetz in Deutschland verboten ist. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass in einigen Schulen in Deutschland heimlich Aufnahmen im Unterricht gemacht wurden.

5. Heimliche Smartwatch-Tonaufnahme wäre eine Straftat

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Der Gemeindevorstand in Fernwald hat das Verbot erlassen, um solche Situationen zu verhindern. Fiolla Dervishi-Maliqi betont, dass sie nicht davon ausgehen, dass Kinder und Eltern absichtlich Aufnahmen der pädagogischen Arbeit im Kindergarten machen. Dennoch stellt eine heimliche Tonaufnahme bereits einen Straftatbestand dar und kann das Urheberrecht verletzen, selbst wenn die Aufnahme nicht abgehört wird.

Das Verbot erstreckt sich auf Kinder-Smartwatches, Handys und Smartphones. Peter Berger, Leiter des Fernwalder Hauptamts, erklärt, dass die Nutzung solcher Geräte in der Kita unnötig ist, da die Kinder in der Obhut der Erzieher sind, während sie von ihren Eltern oder Betreuungspersonen gebracht und abgeholt werden.

6. Vertrauen in der Kita: Smartwatches für Kinder sind unnötig

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Parallel zum Verbot hat das Erziehungspersonal eine Sensibilisierung für das Thema erfahren und Gespräche mit den Eltern wurden geführt, berichtet die Gemeindepädagogin. Sie betont, dass alle Beteiligten Verständnis für die Maßnahme zeigten, und viele waren überrascht, dass es solche Geräte überhaupt gibt.

Fernwald gehört zu den ersten Gemeinden im Landkreis, die ein derartiges Verbot erlassen haben. In anderen Gemeinden gab es bisher keine Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung von Kinder-Smartwatches, und in den meisten Fällen wurde auf ein solches Verbot verzichtet.

7. Schutz und Vertrauensbildung im Fokus

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In Lich sind Kinder-Smartwatches in den Kitas bereits seit geraumer Zeit verboten, wie Bürgermeister Julien Neubert auf Anfrage mitteilte. In anderen Regionen ist dieses Thema ebenfalls präsent: In München wurden Smartwatches kurz nach dem Verbot durch die Bundesnetzagentur aus den Betreuungseinrichtungen verbannt.

Ein weiterer Grund für das Verbot liegt laut Dervishi-Maliqi im Wohl der Kinder. Im Kindergartenalter lernen Kinder Vertrauen. Wenn sie ständig von ihren Eltern überwacht werden, könnten sie das Gefühl entwickeln, dass ihnen kein Vertrauen entgegengebracht wird. Die Pädagogin argumentiert, dass dies den Kindern die Möglichkeit nimmt, ihr eigenes Selbstwertgefühl aufzubauen.

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