Dänemark verbietet die vollständige Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum

Seit dem 1. August 2018 gilt in Dänemark ein Gesetz, das das vollständige Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum verbietet. Was als „Burka-Verbot“ Schlagzeilen machte, betrifft jedoch jede Person – unabhängig von Religion oder Herkunft. Doch wie kam es zu dem Verbot, was regelt es genau, welche Ausnahmen gibt es und warum sorgt es auch sieben Jahre später noch für Debatten?

Der politische Zündfunke von 2018

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Als das dänische Parlament das Gesetz beschloss, präsentierten Befürworter es als Schritt hin zu mehr Sicherheit und offener Kommunikation im öffentlichen Raum. Gegner konterten sofort, es richte sich de facto gegen eine winzige Minderheit muslimischer Frauen und sei Symbolpolitik.

Die Abstimmung fiel deutlich aus, doch die gesellschaftliche Spaltung war unübersehbar. Schon am ersten Geltungstag marschierten Hunderte Demonstrierende – viele selbst verschleiert – durch Kopenhagen. Gleich zu Beginn zeigte sich: Das Verbot würde mehr sein als ein reines Kleidungs­reglement. Weiter geht es mit einem Blick darauf, was das Gesetz konkret untersagt …

Verboten ist, was das Gesicht unkenntlich macht

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Der Gesetzestext nennt weder Burka noch Niqab beim Namen, sondern verbietet jede Verhüllung, die „die Erkennbarkeit des Gesichts verhindert“ – von Motorrad­helmen bis Masken. Wer dagegen verstößt, zahlt zunächst 1.000 Kronen, Wiederholungs­täter bis zu 10.000 Kronen.

Polizisten dürfen an Ort und Stelle den Schleier lüften lassen oder Platzverweise aussprechen. Wie sie ihr „Ermessen“ nutzen, wird seit 2018 immer wieder kontrovers diskutiert. Doch Ausnahmen sind möglich – und genau die sorgen für überraschend viele Grauzonen. Als Nächstes werfen wir einen Blick auf diese Schlupflöcher …

Ausnahmen: Vom Karneval bis zur OP-Maske

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Der Gesetzgeber ließ bewusste Freiräume: Medizinische Gesichtsmasken, wetter­bedingte Schals, Berufs- und Sicherheits­kleidung, Sport- und Brauchtums­masken sind erlaubt. Damit will man verhindern, dass etwa Bauarbeiter, Skifahrer oder Faschings­gruppen ins Visier geraten.

Gerade diese Klauseln führten in der Praxis zu skurrilen Szenen: Während eine niqabtragende Frau Strafe zahlen musste, durfte ein kostümierter Fan im eiskalten Stadion sein Gesicht bedecken. Kein Wunder, dass Kritiker von Doppelmoral sprechen. Doch die Proteste blieben nicht nur bei Worten … gleich mehr dazu.

Protest, Kritik und zivilgesellschaftlicher Widerstand

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Menschenrechts­organisationen verurteilen das Gesetz als Eingriff in Religions- und Freiheitsrechte. Immer wieder finden Demonstrationen statt, bei denen auch nicht-muslimische Dänen aus Solidarität Masken tragen.

Parallel arbeiten Aktivistinnen wie „Kvinder i Dialog“ an Dialog­projekten, um Vorurteile abzubauen. Ihre Botschaft: Selbstbestimmung statt Bevormundung. Während die Fronten verhärtet scheinen, arbeitet die Politik an neuen Verschärfungen. Was sich 2025 getan hat, zeigt die nächste Folie …

2025: Ausweitung auf Schulen und Universitäten

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Diesen Sommer kündigte die Regierung an, das Verbot auf alle Bildungs­einrichtungen – von Grundschulen bis Hochschulen – auszudehnen. Gleichzeitig sollen Gebets­räume an Universitäten eingeschränkt werden. Offizielle Begründung: Demokratie habe Vorrang vor religiöser Symbolik.

Kritiker warnen vor weiterer Stigmatisierung muslimischer Studierender, Befürworter feiern einen „klaren Wertekurs“. Die Abstimmung im Folketing wird noch in diesem Jahr erwartet und könnte die Debatte neu entfachen. Dabei geht leicht unter, was eigentlich nicht im Gesetz steht – ein Mythos, den wir jetzt entkräften.

Kein offizieller Aufruf „Passt euch an oder geht“

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Immer wieder kursiert die Behauptung, das Gesetz enthalte eine Aufforderung an Muslime, „sich anzupassen oder das Land zu verlassen“. Das ist falsch. Weder im ursprünglichen Gesetz von 2018 noch in den diskutierten Erweiterungen findet sich eine solche Formulierung.

Damit bleibt klar: Das Verbot richtet sich formal gegen jede Gesichts­verhüllung – auch wenn es praktisch vor allem muslimische Frauen trifft. Ob Dänemark damit Integration fördert oder Gräben vertieft, bleibt die zentrale Frage – und die Antwort schreibt sich noch immer Tag für Tag fort.

Interessant: Wussten Sie, dass einige Schildkröten durch ihren Hintern atmen können?

Einige Schildkrötenarten, wie die Australische Fitzroy-River-Schildkröte, können durch eine spezielle Region im hinteren Teil ihres Körpers, genannt Kloake, Sauerstoff aus dem Wasser aufnehmen. Diese einzigartige Anpassung ermöglicht es ihnen, längere Zeit unter Wasser zu bleiben, ohne zum Atmen auftauchen zu müssen.