Ungewöhnliche Sexpraktiken aus dem Mittelalter

4. Sex in der Ehe war Pflicht

Bild: Imago / H. Tschanz-Hofmann

In der mittelalterlichen Ehe galt eine klare Verpflichtung zur ehelichen Sexualität. Versäumte ein Ehepartner seine Pflicht, konnte dies vor einem Kirchengericht angeprangert werden. Das Recht auf ehelichen Beischlaf war nicht komplizierter als die Einziehung von ausstehenden Schulden.

Die Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr in der Ehe wurde sogar so weit ausgedehnt, dass Papst Alexander III. im 12. Jahrhundert erklärte, dass die Frau ihrem Mann auch dann sexuell zur Verfügung stehen müsse, wenn er an Lepra erkrankte! Ob diese Regelung tatsächlich flächendeckend durchgesetzt wurde, ist eine andere Frage. Immerhin konnte der Papst nicht persönlich in jedem Fall intervenieren.

Es war jedoch auch umgekehrt möglich. Frauen hatten das Recht, ihren Mann gerichtlich zur sexuellen Pflicht zu zwingen. Diese Regelung galt selbst dann, wenn die Frau erkrankte oder wenn das Ehepaar getrennt lebte. Im Zweifelsfall konnte ein Kirchengericht anordnen, dass der Ehemann seine Frau einmal wöchentlich im Haus ihres Vaters aufsuchen musste, um die eheliche Sexualität zu vollziehen.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, warum der Himmel blau ist?

Der Himmel erscheint blau, weil Luftmoleküle das Sonnenlicht streuen. Blaulicht hat eine kürzere Wellenlänge als rotes Licht und wird daher stärker gestreut, was den Himmel für uns blau erscheinen lässt. Dieses Phänomen wird als Rayleigh-Streuung bezeichnet und erklärt auch, warum der Himmel bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang rötlich ist.