Mehr Leistung, mehr Lohn? Was sich bald ändern könnte

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Viele Berufstätige arbeiten regelmäßig über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus, ohne dafür einen fairen Ausgleich zu erhalten. Für viele scheint das inzwischen zur Normalität geworden zu sein – doch das muss nicht so bleiben. Eine geplante steuerliche Reform könnte bei bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer*innen für spürbare Veränderungen sorgen. Was zunächst komplex klingt, betrifft potenziell Millionen von Beschäftigten in Deutschland.

Wer regelmäßig Überstunden leistet, könnte schon bald vom Staat entlastet werden. Doch wie viel bleibt am Ende wirklich übrig? Und wer profitiert überhaupt von der geplanten Regelung? Klar ist: Nicht alle Arbeitnehmer*innen werden gleichermaßen entlastet. Ein genauer Blick lohnt sich – besonders für Vollzeitkräfte.

1. Wenn Arbeit plötzlich mehr bringt

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In Deutschland leisten viele Menschen regelmäßig Mehrarbeit, sei es freiwillig oder auf Anweisung. Oft wird diese jedoch nur unzureichend oder gar nicht entlohnt. Der Stellenwert von Überstunden ist damit nicht nur finanziell, sondern auch gesellschaftlich umstritten. Immer wieder fordern Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände gerechtere Modelle, um solche Leistungen angemessen zu honorieren.

Die geplante Reform könnte nun einen ersten Schritt darstellen, um zumindest die steuerliche Belastung von Mehrarbeit zu senken. Doch was heißt das konkret? Noch sind viele Fragen offen, und auch die genaue Umsetzung wird entscheidend sein. Klar ist: Der Wunsch nach mehr Netto vom Brutto könnte bei vielen endlich Realität werden – zumindest ein Stück weit.

2. Steuerfrei – aber nur teilweise

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Die geplante Änderung sieht vor, dass Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei gestellt werden. Dabei ist jedoch wichtig: Nicht die Überstunden selbst, sondern nur der Bonus auf diese Mehrarbeit soll steuerlich begünstigt werden. Die eigentliche Vergütung bleibt weiterhin steuerpflichtig, was einen spürbaren Unterschied bei der Auszahlung ausmachen kann.

Auch gilt die Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für tariflich Beschäftigte zählt eine Wochenarbeitszeit ab 34 Stunden, für nicht tariflich gebundene Arbeitsverhältnisse liegt die Grenze bei 40 Stunden. Erst bei Überschreitung dieser Grenzen greift die neue Regelung. Ziel ist es, normale Überstunden im Rahmen der Vollzeitarbeit steuerlich zu entlasten – nicht jedoch Sonderzeiten wie Feiertage oder Wochenenden.

3. Wer wirklich profitiert – und wer nicht

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Besonders profitieren könnten Vollzeitbeschäftigte, deren Arbeitsverträge tariflich geregelt sind oder sich daran orientieren. Gerade in klassischen Angestelltenberufen mit geregelten Arbeitszeiten kann die Steuerbefreiung zu einem spürbaren Netto-Plus führen. Laut Rechenbeispiel ergibt sich bei 28 Überstunden im Monat und einem Bruttolohn von 3.000 Euro ein Zusatz von rund 64 Euro netto.

Teilzeitkräfte hingegen bleiben vermutlich außen vor. Die geplante Regelung setzt eine bestimmte Arbeitszeitgrenze voraus, die viele Beschäftigte in Teilzeit nicht erreichen. Damit geraten insbesondere Frauen ins Nachsehen – sie stellen mit fast 50 Prozent den Großteil der Teilzeitbeschäftigten. Die neue Steuerregelung könnte somit bestehende Ungleichheiten am Arbeitsmarkt weiter verstärken.

4. Das steckt wirklich hinter dem Reformvorstoß

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Der politische Vorstoß zielt darauf ab, Mehrarbeit attraktiver zu gestalten, ohne Unternehmen zu stark zu belasten. Denn während eine komplette Steuerfreiheit der Überstunden zu enormen Mindereinnahmen führen würde, ist der gewählte Kompromiss vergleichsweise haushaltsschonend. Gleichzeitig wird die Arbeitsmotivation erhöht, zumindest für jene Gruppen, die von der Entlastung profitieren.

Kritiker monieren jedoch die soziale Schieflage der Maßnahme. Wer ohnehin schon wenig arbeitet oder arbeiten kann – etwa wegen Kinderbetreuung oder gesundheitlicher Einschränkungen – bleibt außen vor. Auch besteht das Risiko, dass Arbeitgeber künftig noch stärker auf unbezahlte Mehrarbeit setzen. Entscheidend wird sein, wie die konkrete gesetzliche Umsetzung aussieht und ob Nachbesserungen folgen.

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Plastik kann je nach Art und Umweltbedingungen bis zu 1.000 Jahre brauchen, um vollständig abgebaut zu werden. Während dieser Zeit kann es in kleinere Partikel, sogenannte Mikroplastik, zerfallen, die eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt und die Gesundheit von Tieren und Menschen darstellen. Diese langlebigen Abfälle betonen die Notwendigkeit, den Plastikverbrauch zu reduzieren und recycelbare Materialien zu fördern.