Bargeld adé: Ab 1. Januar 2026 wird die gesetzliche Rente nur noch unbar überwiesen – wer bisher seine Monatszahlung in der Postfiliale abholt, muss handeln.
Das Aus für die Bargeld-Rente

Die Deutsche Post stellt die Barauszahlung über die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ am 31. Dezember 2025 endgültig ein. Ab dem Folgemonat fließt die Rente ausschließlich per Überweisung. Für die wenigen verbleibenden Rentnerinnen und Rentner ohne Konto – laut Rentenservice derzeit rund 3 300 Personen – endet damit eine jahrzehntelange Gewohnheit.
Hintergrund ist der hohe logistische Aufwand und die Kosten des Barverfahrens. Schon heute zahlen die meisten Betroffenen eine Gebühr von etwa neun Euro pro Auszahlung; dieser Posten entfällt künftig, doch ohne Konto gehen die Rentenzahlungen vorerst ins Leere.
Im nächsten Abschnitt schauen wir, wen die neue Pflicht im Detail betrifft.
Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Hochbetagte über 75 Jahre, Menschen ohne festen Wohnsitz und Senioren, die nie ein Girokonto benötigten. Für sie bedeutet die Umstellung nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern oft auch den ersten echten Kontakt mit digitalem Banking.
Besonders kritisch: Wer bis Dezember 2025 keine SEPA-Bankverbindung meldet, erhält ab Januar 2026 keine laufenden Zahlungen mehr. Die Ansprüche verfallen nicht, doch das Geld wird solange einbehalten, bis ein Konto nachgemeldet wird.
Warum vollzieht die Post diesen harten Schritt? Das beantworten wir im nächsten Slide.
Warum die Umstellung kommt

Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs spart Verwaltungskosten und minimiert Sicherheitsrisiken. Bargeldtransporte und Filialauszahlungen sind teuer, fehleranfällig und nach Meinung der Rentenversicherung nicht mehr zeitgemäß.
Zudem zwingt die EU-Zahlungsrichtlinie öffentliche Stellen seit Jahren, unbare Verfahren zu bevorzugen. 2026 ist nun der finale Cut – eine Frist, die schon zweimal verlängert wurde und jetzt nicht noch einmal verschoben werden soll.
Lesen Sie gleich, wie einfach sich ein Basiskonto eröffnen lässt.
So eröffnen Sie schnell ein Basiskonto

Wer bislang kein Girokonto besitzt, hat per Gesetz Anspruch auf ein kostenpflichtiges Basiskonto bei Sparkassen oder Privatbanken. Es funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis, verhindert also Überziehungen und ist damit besonders seniorenfreundlich.
Die Kontoeröffnung erfordert einen gültigen Ausweis und eine Meldeadresse; bei Wohnungslosigkeit hilft jede Beratungsstelle mit Postzustellanschrift. Gebühren schwanken je nach Institut zwischen null und 14 Euro im Monat – deutlich günstiger als die bisherigen Barentgelte.
Doch was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Das klären wir im nächsten Teil.
Fristen & Konsequenzen bei Versäumnis

Spätestens zum 1. Dezember 2025 muss der „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ beim Rentenservice eingehen. Wer später reagiert, bekommt ab Januar 2026 zunächst keine Rente mehr ausgezahlt; die Beträge werden jedoch rückwirkend überwiesen, sobald das Konto gemeldet ist.
Wichtig: Verzögerungen können mehrere Wochen dauern, weil das Geld erst nachträglich gebündelt wird. Bei Miet-, Pflege- oder Medikamentenkosten kann das schnell existenzbedrohend werden – handeln Sie also rechtzeitig.
Im letzten Slide erhalten Sie praktische Tipps und wichtige Anlaufstellen.
Tipps & Support: So bleiben Sie souverän

Lassen Sie sich von Familienangehörigen oder dem Sozialverband VdK beim Ausfüllen der Formulare helfen. Viele Sparkassen bieten mobile Berater, die Hausbesuche machen – eine große Hilfe für immobilitätseingeschränkte Senioren.
Nutzen Sie außerdem die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung, um offene Fragen zu klären. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rente pünktlich und ohne Unterbrechung auf dem neuen Konto landet – und das Kapitel Bargeld-Rente endgültig Geschichte ist.
Damit sind Sie auf das Jahr 2026 vorbereitet – und Ihre Rente ist es auch.