Sicherheitsbedenken: AfD-Mitarbeiter dürfen nicht in den Bundestag

Der Donner grollt über dem Berliner Reichstagsgebäude: Ein überraschender Sicherheitsbeschluss legt weite Teile der AfD-Fraktion plötzlich lahm – hunderte Mitarbeiter verlieren ihre Hausausweise, die Atmosphäre im Parlament kippt dramatisch.

Hausausweise eingezogen – der plötzliche Bann

Image: AI
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Die Nachricht schlug am Morgen ein wie ein Blitz: Mit sofortiger Wirkung dürfen AfD-Mitarbeiter, die bei der neuen Zuverlässigkeitsprüfung durchfallen, das Bundestagsgelände nicht mehr betreten. Sicherheitskräfte stoppten bereits mehrere Beschäftigte an den Drehkreuzen; ihre Plastikkarten wurden elektronisch deaktiviert.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner begründete den Schritt mit „akuter Gefährdungslage“ nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Damit verliert die zweitgrößte Oppositionsfraktion von einer Minute auf die nächste Sach- und Fachkompetenz in Ausschüssen, Pressestellen und Abgeordnetenbüros.

Lasst uns nun genauer betrachten, welche Regeln hinter dieser Entscheidung stehen – und warum sie gerade heute aktiviert wurden.

Die neue Hausordnung als scharfes Schwert

Image: AI
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Seit 10. März 2025 gilt eine verschärfte Hausordnung: Wer als „Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages“ eingestuft wird, bekommt keinen Zutritt – selbst langjährige Mitarbeiter nicht. Entscheidend ist die jährliche Zuverlässigkeitsprüfung, bei der Verfassungsschutz-Daten abgeglichen werden.

Kritiker nannten das Papier damals zahnlos; nun zeigt es Zähne. Erstmals wird die gesamte Mitarbeiterliste einer Fraktion einzeln auf Extremismusbezüge geprüft. Schon ein laufendes Beobachtungsverfahren genügt, um den Zugang zu sperren – ein Novum in der Parlamentsgeschichte.

Doch die AfD wehrt sich lautstark. Welche Argumente bringt sie vor?

„Putsch von oben“ – die AfD schlägt zurück

Image: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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AfD-Co-Chefin Alice Weidel spricht von einem „kalten Staatsstreich“ und kündigt Verfassungsbeschwerden an. Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann nennt den Bann einen Angriff auf das freie Mandat und warnt vor handlungsunfähiger Opposition. Unterstützt wird die Partei von einzelnen Staatsrechtlern, die eine Überschreitung der Hausordnungs-Kompetenzen sehen.

Andere Juristen halten dagegen: Das Präsidium dürfe das Hausrecht ausüben, solange Abgeordnete selbst nicht behindert würden. Beobachter erwarten nun eine harte gerichtliche Auseinandersetzung – ein Showdown, der die Frage nach der Grenze zwischen Immunität und Sicherheit neu definiert.

Was bedeutet das für den Arbeitsalltag im Reichstag? Schauen wir hinter die Kulissen.

Chaos in den Ausschüssen – Stillstand oder Neubeginn?

Schon am ersten Tag fehlten wichtige Referenten in den Innen-, Haushalts- und Verteidigungsausschüssen; Sitzungsunterlagen blieben liegen, Anträge wurden kurzfristig vertagt. Koalitionsabgeordnete jubeln leise über weniger Störfeuer, doch Verwaltungsbeamte warnen vor „funktionalen Lücken“: Ohne Sachbearbeiter sei auch die Opposition schwerer kontrollierbar.

Gleichzeitig flammt eine Debatte über transparente Kontrollmechanismen auf: Muss künftig jede Fraktion Reserve-Personal bereithalten? Und wie verhindert man, dass Extremisten über andere Parteien ins Haus gelangen? Der Bann könnte zum Präzedenzfall für strengere Sicherheitsprotokolle im gesamten Bundestag werden.

Wohin führt dieser Kurs? Am Horizont taucht bereits das nächste Szenario auf.

Droht jetzt das große AfD-Verbotsverfahren?

Image: IMAGO / Bernd Elmenthaler
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Mit dem Bann der Mitarbeiter wächst der politische Druck: SPD- und Grünen-Spitzen fordern offen ein Parteiverbotsverfahren – „wenn Personal nicht vertrauenswürdig ist, kann es die Organisation auch nicht sein“. Kanzler Friedrich Merz hält sich bedeckt, verweist jedoch auf das Gutachten des Verfassungsschutzes als „alarmierendes Signal“.

Juristisch wäre ein Parteiverbot der letzte Schritt – doch der aktuelle Bann zeigt, wie weit das Parlament schon geht, um sich vor vermeintlichen Feinden zu schützen. Ob das Bundesverfassungsgericht am Ende die rote Linie zieht oder das Verbot zulässt, wird zum ultimativen Showdown um die Zukunft deutscher Demokratie.

Damit endet unsere Slideshow – doch die Geschichte im Reichstag hat gerade erst begonnen.

Interessant: Wussten Sie, dass das Universum ein Echo hat?

Die kosmische Hintergrundstrahlung ist ein schwaches Echo des Urknalls, der vor etwa 13,8 Milliarden Jahren stattfand. Diese Strahlung, die im gesamten Universum gleichmäßig verteilt ist, liefert wichtige Hinweise auf die Entstehung und Entwicklung des Universums. Sie wurde erstmals 1965 entdeckt und ist eine der stärksten Belege für die Theorie des Urknalls.