9. Das Rechtssystem der Wikinger war äußerst spezifisch
Man könnte annehmen, dass die Wikinger, da es sich um eine lange Zeit her handelt, Dinge durch Kämpfe oder allgemeine körperliche Gewalt geregelt hätten, was das akzeptable Gerichts- und Justizsystem gewesen wäre. Tatsächlich verfügten sie jedoch über ein Rechtssystem, das angewendet wurde, wenn sie Streitigkeiten und Verbrechen lösen mussten.
Dieses System war in der nordischen Kultur als „Althing“ bekannt, was „Das Thing“ bedeutet. „Das Thing“ wurde von einem Gesetzesredner geleitet, der anwesend war, um die Argumente der Menschen anzuhören. Nachher wurden diese Streitigkeiten von einer dritten Partei beigelegt, ähnlich unserem heutigen Gerichtssystem. Es stellt sich also heraus, dass damals nicht alles so primitiv war.