Der Rundfunkbeitrag kostet jeden Haushalt Monat für Monat 18,36 Euro – doch ab diesem Oktober wendet sich das Blatt für viele junge Menschen. Eine neue Regelung öffnet das Tor zur Beitragsbefreiung und verspricht spürbare Entlastung. Wer davon profitiert, welche Hürden bleiben und welche Tricks bares Geld bringen, erfahren Sie in unserer fünfteiligen Slideshow.
Ein Stichtag mit Signalwirkung

Am 1. Oktober 2025 tritt eine bislang wenig beachtete Änderung in Kraft, die Tausende Haushaltskassen erleichtern wird. Zum Wintersemester öffnet der Beitragsservice erneut die Tür für bestimmte Personengruppen, die künftig keinen Cent mehr an die „GEZ“ abführen müssen.
Während die meisten noch rätseln, wer nun genau befreit wird, schärft sich bereits das Bild der Hauptnutznießer – und die Überraschung ist groß. Lassen Sie uns im nächsten Abschnitt enthüllen, wer exakt von der neuen Regel profitiert.
Die großen Gewinner: BAföG-Studierende außer Haus

Endlich bekommt die oft klamme Studentenschaft Rückenwind: Alle Studierenden, die BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können ab Oktober eine komplette Befreiung beantragen. Betroffen sind laut Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz gut 66.000 Erstsemester im Wintersemester 2025/26 – und viele ältere Semester gleich mit.
Diese Befreiung schont nicht nur das Portemonnaie, sie setzt auch ein Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit. Doch wie gelangt man in wenigen Schritten zur Gebührenfreiheit? Das verraten wir gleich.
Schritt für Schritt zur Befreiung

Der Weg ist klar strukturiert: Formular online ausfüllen, BAföG-Bescheid kopieren, unterschreiben, abschicken – fertig. Entscheidend ist, dass der BAföG-Nachweis den aktuellen Bewilligungszeitraum abdeckt; fehlende Seiten oder alte Bescheide führen fast immer zu Rückfragen. Wer digital unterschreibt, muss trotzdem schriftlich nachlegen, denn der Beitragsservice akzeptiert momentan nur Originalunterschriften.
Klingt machbar, doch längst nicht alle brauchen ein BAföG-Formular. Auch andere Gruppen können sich das Geld sparen – mehr dazu in der nächsten Folie.
Aber auch andere dürfen hoffen

Neben BAföG-Empfängern haben Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung sowie schwerbehinderte Menschen (Merkzeichen RF) weiterhin Anspruch auf Befreiung oder mindestens eine Drittelermäßigung. Neu hinzugekommen ist ab Oktober die vereinfachte Härtefallregel: Überschreitet das Einkommen den Anspruchswert um weniger als 18,36 Euro, kann trotzdem befreit werden.
Damit wächst der Kreis der Anspruchsberechtigten beträchtlich – von Studenten bis Senioren. Doch was bedeutet das finanziell konkret? Die Antwort folgt sofort.
Was die Befreiung wirklich bringt

Rund 220 Euro pro Jahr bleiben künftig im Geldbeutel – genug für Lehrbücher, Semesterticket oder den nächsten Großeinkauf. Langfristig kann die Ersparnis sogar rückwirkend gelten: Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt, bekommt zu viel gezahlte Beiträge bis zu drei Jahre zurück.
Damit löst sich das Rätsel um den Oktober-Stichtag endgültig auf: Für Zehntausende ist die Rundfunkgebühr Geschichte – und womöglich erst der Anfang weiterer Entlastungen. Weiter beobachten lohnt sich, denn die nächste Reform steht bereits am Horizont.