Neuer Wehrdienst kommt: Millionen Jugendliche betroffen

Ein stilles Sommer­morgen-Kabinetts­treffen hat Deutschlands Wehrpolitik über Nacht verändert – und plötzlich stehen Millionen junger Menschen vor einer völlig neuen Lebens­planung.

Am 27. August 2025 segnete die Regierung das Gesetz für einen „Neuen Wehrdienst“ ab; noch fehlt nur der Segen von Bundestag und Bundesrat.

Kabinettsbeschluss am frühen Morgen

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Kurz nach sechs Uhr stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius zu. Er sieht vor, dass ab 2026 alle Männer des Jahrgangs 2008 – rund 750 000 Personen – einen verpflichtenden Online-Fragebogen zu Tauglichkeit und Motivation ausfüllen müssen; Frauen können freiwillig teilnehmen.

Damit schafft Berlin erstmals seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 wieder eine amtliche Datenbasis für mögliche Einberufungen. Und: Wer den Fragebogen ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Doch welche neuen Regeln gelten jetzt wirklich?

Was sich konkret ändert

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Der künftige Dienst dauert zwischen sechs und 23 Monaten; bezahlt wird er mit mindestens 1 800 Euro netto – plus Zuschläge für Spezialausbildungen. Statt der bisherigen 15 000 Plätze für Freiwillige sollen jährlich 40 000 bis 50 000 Rekruten ausgebildet werden, wobei Kasernen digitalisiert und Unterkünfte reaktiviert werden.

Außerdem plant das Ministerium attraktive Bildungs­gutscheine für nachträgliche Ausbildungs- oder Studien­gänge. Ein Anreiz, der manchen Entscheidungs­druck abmildern könnte. Doch wie viele junge Menschen könnte das tatsächlich betreffen?

Millionen auf Abruf – die betroffene Generation

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Deutschland zählt pro Jahrgang etwa drei­viertel Millionen 18-Jährige. Addiert man die fünf Jahrgänge, die das Verteidigungs­ressort bis 2030 erfassen will, geht es um bis zu 3,7 Millionen Datensätze – ein Personal­pool, der die Bundeswehr von heute 180 000 auf langfristig 260 000 Soldaten wachsen lassen soll.

Selbst wenn nur jeder Fünfte am Ende Uniform trägt, wären das 150 000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten. Für Schulen, Ausbildungs­betriebe und Universitäten bedeutet das spürbare Planungs­unsicherheit. Doch nicht alle Parteien jubeln über das Mammut­projekt.

Heftiger Streit im Parlament

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Unions­politiker Norbert Röttgen moniert „fehlende Fristen und Zielzahlen“ und verlangt automatische Pflicht­einziehungen, falls die freiwilligen Melde­quoten zu niedrig bleiben. CSU-Verteidigungs­experte Thomas Erndl hält die geplanten 80 000 zusätzlichen Dienstposten für „zu vage“.

Die Ampel kontert, man wolle keine „Zwangsarmee“, setze aber auf Nachsteuerungs­klauseln. Hinter den Kulissen werden bereits Kompromiss­formeln gesucht, um das Gesetz noch vor der Winterpause durch den Bundestag zu bringen. Doch was, wenn die Freiwilligkeit nicht trägt?

Pflicht oder Kür – das Szenario nach der Abstimmung

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Sollten die anvisierten 40 000 Freiwilligen pro Jahr deutlich verfehlt werden, könnte der Bundestag per Mehrheits­beschluss binnen sechs Monaten eine Teil­pflicht einführen – zunächst für Männer, später womöglich geschlechter­neutral. Scharf gestellt würde sie frühestens zum Juli 2027.

Bis dahin bleibt unklar, ob das neue Modell zum Erfolgs­exempel oder zum Einstieg in eine echte Wehrpflicht wird. Entscheidend ist, wie viele Jugendliche am Ende „Ja“ ankreuzen – und ob die Politik ihr Versprechen hält, den Dienst attraktiver zu machen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Freiwilligkeit wirklich genügt.

Kabinett beschließt Gesetz für neuen Wehrdienst

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 27. August 2025, im Verteidigungsministerium den Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst verabschiedet. Dieser sieht eine verpflichtende Wehrerfassung junger Männer vor, setzt aber auf ein zunächst freiwilliges Modell und attraktivere Rahmenbedingungen.

Eine allgemeine Rückkehr zur Wehrpflicht in Friedenszeiten wurde nicht beschlossen. Sollte sich die militärische Lage oder ein erheblicher Mangel an Freiwilligen verschärfen, bedarf eine mögliche Ausweitung der Wehrpflicht der Zustimmung des Bundestags. Der Gesetzesentwurf wird nun im Parlament weiter beraten und kann dort noch geändert werden.

Neues Wehrdienstgesetz: Bundesregierung plant Pflichtabfrage für junge Männer

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Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Russland hat die Bundesregierung ein neues Wehrdienstgesetz verabschiedet, das bereits im Vorfeld für kontroverse Diskussionen gesorgt hat. Zwar setzt das Modell zunächst auf Freiwilligkeit, doch eröffnet es zugleich die Möglichkeit, Rekruten im Ernstfall auch zwangsweise einzuziehen, sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen.

Ziel ist es, die Bundeswehr personell massiv zu stärken – langfristig sind rund 80.000 zusätzliche Soldaten vorgesehen. Zum 18. Geburtstag erhalten künftig alle jungen Männer und Frauen einen Online-Fragebogen zu ihrer Bereitschaft für den Wehrdienst. Während Männer verpflichtet sind, diesen auszufüllen, bleibt Frauen die Teilnahme freiwillig.

Interessant: Wussten Sie, dass Delfine Namen haben?

Delfine nutzen individuelle Pfeiflaute, um sich gegenseitig zu identifizieren, ähnlich wie Menschen Namen verwenden. Diese einzigartigen Pfeiflaute dienen der Kommunikation und dem sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe. Studien haben gezeigt, dass Delfine auf ihren eigenen "Namen" reagieren und ihn sogar nachahmen können, um die Aufmerksamkeit anderer Delfine zu erregen.