
Ab dem Frühjahr 2025 erwartet Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine wichtige Veränderung im Bereich der Ausweisdokumente. Wer einen neuen Personalausweis beantragen möchte, wird mit neuen Regelungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die geplanten Neuerungen betreffen nicht nur die Beantragung selbst, sondern auch digitale Vorgaben und moderne Zustelloptionen.
Dabei geht es um mehr als nur Bürokratie. Die geplanten Änderungen sind Teil eines größeren Digitalisierungsschritts in deutschen Behörden – mit Vorteilen, aber auch finanziellen Mehrbelastungen. Welche Neuerungen genau geplant sind, wer betroffen ist und worauf man sich ab Mai einstellen muss, zeigt sich im Detail.
1. Neue Regeln ab Mai

Im Mai 2025 treten gleich mehrere Änderungen rund um den Personalausweis in Kraft. Ziel ist es, die Prozesse zu modernisieren und bestimmte Abläufe zu vereinfachen. Davon betroffen sind alle, die ab diesem Zeitpunkt einen neuen Ausweis beantragen.
Neben der klassischen Ausstellung betrifft die Umstellung auch den Umgang mit Fotos, Abholung und Zustellung. Wer den Service der Digitalisierung nutzen möchte, muss jedoch tiefer in die Tasche greifen. Die Neuerungen gelten bundesweit – unabhängig vom Wohnort. Was genau auf Bürgerinnen und Bürger zukommt, zeigt sich beim Blick in die Einzelregelungen.
2. Kein Papierbild mehr erlaubt

Wer ab Mai 2025 einen Ausweis beantragt, darf kein Papierbild mehr mitbringen. Stattdessen ist ein biometrisches Foto in digitaler Form Pflicht. Dieses kann entweder vor Ort aufgenommen oder in digitaler Form hochgeladen werden. Ziel ist es, Fälschungen zu vermeiden und Prozesse zu beschleunigen.
Die Regelung gilt für alle Altersgruppen, wobei auch bei Kindern auf ein gültiges Digitalfoto geachtet werden muss. In den Bürgerämtern wird dafür entsprechende Technik bereitgestellt. Die neue Vorgabe bedeutet jedoch auch, dass alte Passbildautomaten oder Fotodienste an Bedeutung verlieren – zumindest in Bezug auf Ausweisdokumente.
3. Lieferung nach Hause möglich

Eine der größten Neuerungen ist der sogenannte Direktversand des Personalausweises. Erstmals kann man sich das Dokument gegen Aufpreis nach Hause liefern lassen, statt es persönlich im Amt abzuholen. Die Übergabe erfolgt dabei durch persönliche Zustellung und gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Der Vorteil: keine zweite Behördengänge, keine Wartezeiten. Vor allem Berufstätige oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen profitieren von diesem Service. Die Zustellung kostet jedoch zusätzlich 15 Euro. Wer sich für diese Option entscheidet, sollte den alten Ausweis bereit halten – denn ohne gültige Legitimation erfolgt keine Übergabe.
4. Kosten steigen deutlich

Mit dem neuen Service steigen auch die Kosten für den Personalausweis. Während der reguläre Preis bei 37 Euro bleibt, erhöht sich dieser mit Direktversand auf 52 Euro – ein Aufschlag von rund 40 Prozent. Für Personen unter 24 Jahren gelten reduzierte Gebühren: 22,80 Euro ohne Versand, 37,80 Euro mit Versand.
Die Preissteigerung sorgt für Diskussionen, da sie deutlich über dem bisherigen Niveau liegt. Zwar handelt es sich um einen freiwilligen Zusatzdienst, doch der Komfort hat seinen Preis. Ob sich diese Option für viele lohnt, wird sich im Praxisbetrieb zeigen – und hängt auch von den tatsächlichen Lieferzeiten ab.
5. Auch andere Dokumente betroffen

Nicht nur der Personalausweis kann künftig nach Hause geliefert werden. Auch der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für EU-Bürger sollen ab Mai in den Direktversand aufgenommen werden. Reisepässe hingegen sind davon vorerst ausgenommen.
Der Grund: Pässe dürfen aus rechtlichen Gründen nur an Personen ab 18 Jahren versendet werden. Für alle anderen bleibt die persönliche Abholung Pflicht. Die Regelungen sind daher altersabhängig und unterscheiden sich je nach Dokument. Auch hier gilt: Wer den Service nutzt, muss die Zusatzkosten einplanen.
6. Identitätsprüfung an der Haustür

Die Zustellung des Ausweises erfolgt nicht einfach per Briefkasten. Der neue Ausweis wird persönlich übergeben – nach erfolgreicher Identifikation. Das bedeutet: Wer den neuen Ausweis erhält, muss bei der Übergabe ein gültiges Dokument vorzeigen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass das sensible Dokument tatsächlich an den richtigen Empfänger gelangt. Der Postbote wird also zur Kontrollinstanz. Wer keine gültigen Dokumente besitzt oder nicht angetroffen wird, muss die Abholung möglicherweise doch beim Amt nachholen. Eine flexible Lösung ist das also nur bedingt.
7. Digitalisierung mit Tücken

Die neuen Verfahren bedeuten nicht nur Fortschritt, sondern auch technischen Aufwand. Nicht jedes Amt verfügt bereits über die nötige Ausstattung für die digitale Fotografie oder den Direktversand. Es kann daher zu Verzögerungen oder Problemen bei der Einführung kommen.
In der Vergangenheit führte die Umstellung auf neue Systeme immer wieder zu Engpässen. Wer also im Mai einen neuen Ausweis benötigt, sollte frühzeitig einen Termin vereinbaren. Auch die IT-Sicherheit spielt eine Rolle – denn digitale Bilder und Daten müssen besonders geschützt übertragen werden.
8. Nutzung bleibt freiwillig

Der neue Direktversand ist eine zusätzliche Option – keine Pflicht. Wer seinen Ausweis wie gewohnt persönlich abholen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Die klassische Abholung bleibt kostenfrei, wenn man von den Basisgebühren absieht.
Besonders für ältere Menschen oder Bürger ohne Internetzugang bleibt der gewohnte Weg oft die bessere Wahl. Der neue Service richtet sich vor allem an digital-affine Zielgruppen. Ob das Angebot angenommen wird, hängt stark von der Alltagstauglichkeit ab. Erste Rückmeldungen aus den Pilotregionen könnten im Sommer folgen.4o