Der nette Umschlag: Wann ein Geschenk zur Steuerfalle wird

Wer Geburtstage, Hochzeiten oder bestandene Prüfungen feiert, überreicht gern Scheine statt Schleifen. „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ bleiben steuerfrei – doch dieser Begriff ist dehnbar. Entscheidend ist nicht das Ereignis, sondern die Höhe des Betrags im Verhältnis zum Vermögen des Schenkers. Überschreiten Sie die unsichtbare Schwelle, wertet das Finanzamt das Präsent als vollwertige Schenkung.
Ein verlegtes Kreuz auf dem Überweisungsträger oder Bargeld im Umschlag schützt nicht: Jede Schenkung ist anzeigepflichtig – selbst wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Wie viel Sie konkret steuerfrei verschenken dürfen und warum drei Monate Frist lebenswichtig sind, erfahren Sie gleich.
Lassen Sie uns daher einen Blick auf die Freibeträge werfen …