Die Verurteilung und die Haft
Marla-Svenja Liebich wurde 2023 unter ihrem damaligen Namen Sven Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese Verurteilung gilt als endgültig, da sowohl die Berufung als auch die Revision abgelehnt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen, da der Wohnort in Sachsen liegt.
Der Fall hat besonderes Interesse hervorgerufen, da Liebich als Transfrau behandelt wird und daher in einem Frauenknast untergebracht werden soll. Die Entscheidung, ob sie tatsächlich im Frauengefängnis bleibt, wird von dem eingetragenen Geschlecht und der weiteren Beurteilung durch die Justizvollzugsanstalt abhängen. Die Details rund um die Haftbedingungen und das Verfahren sind noch nicht vollständig bekannt.
Let’s continue with der Behandlung im Justizsystem.