Blockade der Länder an der Reform

Die Bundesländer verhindern derzeit die Umsetzung der empfohlenen Beitragserhöhung, obwohl eine Kommission (KEF) den Finanzbedarf für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten festgestellt hat. Dadurch bleibt der Rundfunkbeitrag weiterhin bei 18,36 Euro monatlich, was zu deutlichen Spannungen zwischen den Sendern und den politischen Entscheidungsträgern führt.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio haben gegen diese Verzögerung sogar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie den Anspruch auf eine angemessene Finanzierung gefährdet sehen. Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, wie es mit der Beitragsfinanzierung weitergeht.
Die nächsten Schritte klären, ob Anpassungen möglich sind oder die Reform endgültig scheitert.