Der Grundfreibetrag 2025: Wichtige Fakten für Rentner

Der Grundfreibetrag 2025 liegt bei genau 12.084 Euro (für Alleinstehende). Dieser Betrag entspricht dem jährlichen Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für verheiratete Paare, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Betrag auf etwa 24.168 Euro. Für Rentner bedeutet das konkret: Liegen ihre Einkünfte, also die zu versteuernde Rente plus eventuelle weitere Einnahmen, unter diesem Wert, bleibt ihre Rente steuerfrei.
Diese Erhöhung von über 300 Euro gegenüber dem Vorjahr soll sicherstellen, dass Rentner ihr Existenzminimum behalten und nicht unnötig durch Steuern belastet werden. Die Anpassung orientiert sich an dem Sozialen Existenzminimum und wird regelmäßig von der Bundesregierung überprüft und angepasst.
Weiter geht es mit den Details zur Teilbesteuerung der Renten und was sich ab 2057 ändert.