Diebstahl trotz kleinem Wert: Warum die Polizei einschritt

Was auf den ersten Blick wie eine Bagatelle anmutet, entpuppte sich als juristischer Fall: Die Polizei betonte, dass Regenwasser, das in einem Behälter aufgefangen wird, sofort als Privateigentum des Besitzers gilt. Auch wenn das Wasser zuvor vom Himmel fiel und somit allen hätte gehören können, ist beim Umlagern in Fässern oder Kannen das Eigentum eindeutig. Deshalb wurde gegen die Frau wegen Diebstahls ermittelt – auch wenn es sich nur um etwa 15 Cent handelt.
Diese Entscheidung sorgt für Diskussionen in der Öffentlichkeit. Zahlreiche Kommentare in sozialen Medien schwankten zwischen Belustigung über die schwäbische Sparsamkeit und Kritik an der Polizeimaßnahme. Manche plädieren sogar dafür, Regenwasser als Gemeingut zu betrachten, während andere den Schutz von Privateigentum als unverzichtbar ansehen.
Lassen Sie uns nun im nächsten Absatz sehen, wie die betroffene Stadt und das Rechtsverständnis der Menschen auf diese Situation reagieren.