Ein wenige Sekunden langer Clip von der Münchner Wiesn lässt Deutschland seit Tagen nicht los: Ein Kleinkind leert unter laustarkem Beifall eine Milchflasche auf Ex – mitten im Bierzelt. Was wie ein harmloser Schnappschuss begann, entwickelt sich jetzt zum lautesten Skandal des Oktoberfests 2025.
Ein viraler Schockmoment auf der Wiesn

Binnen Stunden verbreitet sich das Instagram-Video rasant: Mehr als 400.000 Likes, über tausend Kommentare und zahllose Re-Uploads auf TikTok machen den nächtlichen Upload zum Trending Topic. Zu sehen ist ein kaum zweijähriges Kind, das auf einem Tisch steht, während Hunderte Festgäste im Chor „Aus! Aus! Aus!“ rufen – bis die Flasche leer ist.
Als das Kind triumphierend absetzt, fliegen die Arme der Feiernden in die Höhe. Ein Wiesn-Hit dröhnt im Hintergrund, Handys blitzen, der Vater hebt sein Kind wie einen Sieger empor. Die Bilder brennen sich ein – und lösen Sekunden später einen Sturm der Empörung aus.
Weiter geht’s mit der digitalen Wut, die den Wiesn-Rausch zum Shitstorm macht …
Zwischen Likes und blankem Entsetzen

„Kindeswohlgefährdung!“, „Jugendamt einschalten!“ – der Kommentar-Feed kippt in Rekordzeit von Jubel zu Empörung. User*innen kritisieren, das Kind werde wie ein Party-Gimmick vorgeführt, müsse Lärm, Alkoholgeruch und Blitzlicht ertragen. Gleichzeitig feiern andere den Clip als „süß“ und „typisch Bayern“.
Prominente Influencer*innen positionieren sich, Plattformen markieren das Video als „sensiblen Inhalt“, während Satire-Accounts Parodien posten. Die Debatte eskaliert: Ist das harmlose Wiesn-Spaß oder moralisches No-Go?
Doch erlaubt das Oktoberfest überhaupt Kleinkinder in Bierzelten? Ein Blick ins Regelwerk verrät mehr …
Das offizielle Regelwerk: Kinder auf der Wiesn

Laut Oktoberfest-Verordnung dürfen Kinder unter sechs Jahren nach 20 Uhr keine Bierzelte betreten – auch nicht in Begleitung. Eltern müssen bei Verstößen damit rechnen, von Ordnern hinausbegleitet zu werden. Schon in der ersten Woche wurden fast 25 Familien aufgefordert, das Zelt zu verlassen; rund 90 Eltern wurden auf das Kinderwagenverbot hingewiesen.
Der Clip soll am Nachmittag entstanden sein und verstößt daher formal nicht gegen die Uhrzeit-Regel. Trotzdem verweisen Jugendschützer darauf, dass selbst tagsüber Lautstärke von über 100 Dezibel gemessen wird. Für Babys und Kleinkinder könne das bereits gesundheitsschädlich sein.
Warum Fachleute dennoch Alarm schlagen und welche psychischen Folgen drohen, klären wir im nächsten Slide …
Psychologen warnen vor toxischem Vorbild

Entwicklungspsychologen betonen, Kinder orientierten sich am Verhalten der Erwachsenen. Wenn ein Baby wie ein Bier-Profi angefeuert wird, verschwimme die Grenze zwischen Alkoholkultur und kindlicher Unschuld. „Das Ritualisiert-Exen wird zum Vorbild, auch wenn nur Milch in der Flasche ist“, warnt eine Münchner Kinder- und Jugendtherapeutin.
Mediziner verweisen zudem auf Stressreaktionen: Gedränge, Hitze und Alkoholgeruch könnten das kindliche Immunsystem belasten. Social-Media-Expert*innen mahnen, dass Tausende Smartphone-Kameras das Recht des Kindes auf Privatsphäre verletzen – ein Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Richtlinien, für den Erziehungsberechtigte haften.
Und jetzt? Die Behörden lassen den Shitstorm nicht länger unbeachtet …
Jetzt kommt die Behörde ins Spiel

Nach massiven Beschwerden prüft das Kreisverwaltungsreferat laut Münchner Rathaus, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Parallel hat das Jugendamt Kontakt zu den Eltern aufgenommen, um „den Sachverhalt aufzuklären und das Kindeswohl zu überprüfen“. Der Vater hat sein Profil inzwischen auf privat gestellt; das Originalvideo wurde gelöscht – Kopien kursieren weiter.
Sollten Verstöße gegen Jugendschutz oder Persönlichkeitsrechte vorliegen, drohen Geldbußen und ein mögliches Hausverbot für künftige Oktoberfeste. Die Stadt betont, dass der Fall ein Präzedenzfall sein könnte: Noch nie zuvor sei ein viraler Clip so schnell zum Gegenstand amtlicher Ermittlungen geworden.
Bleibt nur eine Frage offen: Verändert dieser Skandal das Bild der Wiesn für immer? Fortsetzung folgt …