Der Richterspruch kam mit der Kraft eines Donnerschlags: Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Millionen Prämiensparern massiv gestärkt – und plötzlich steht die Aussicht auf satte Nachzahlungen im Raum.
Ein plötzlicher Paukenschlag in Karlsruhe

Als kurz nach neun Uhr die Entscheidung verkündet wurde, ging ein Raunen durch den voll besetzten Sitzungssaal. Kaum jemand hatte mit einem derart verbraucherfreundlichen Richterspruch gerechnet, denn jahrelang schien der Streit um die alten Prämiensparverträge festgefahren.
Doch das höchste Zivilgericht stellte klare Weichen: Die Sparkassen haben die Sparzinsen systematisch zu niedrig angesetzt – und das betrifft nach Schätzungen mehr als drei Millionen Verträge.
Als Nächstes klären wir, weshalb gerade diese Verträge so brisant sind.
Worum es bei den Prämiensparverträgen wirklich geht

Prämiensparverträge galten in den 1990er- und 2000er-Jahren als Klassiker im Filialgeschäft: Ein Grundzins, steigende Prämienstufen – und angeblich flexible Konditionen. Millionen Deutsche unterschrieben in gutem Glauben auf jahrzehntelange Laufzeiten.
Erst viel später fiel Verbraucherschützern auf, dass die Zinsanpassungsklauseln nebulös formuliert waren. Weil die Sparkassen den Referenzzins praktisch frei wählen konnten, floss oft nur ein Bruchteil der eigentlich fälligen Gutschriften.
Warum diese Klauseln jetzt als unzulässig gelten, zeigt die nächste Folie.
Die entscheidende Frage der Zinsanpassung

Kern des Rechtsstreits war die Methode, mit der variable Zinssätze an das Marktgeschehen gekoppelt werden. Die Banken setzten den Maßstab häufig nach unten, während das Geld der Kunden jahrzehntelang gebunden blieb.
Der BGH verlangt nun die sogenannte Verhältnismethode: Der vertraglich vereinbarte Abstand zum langfristigen Bundesbank-Referenzzins muss konstant bleiben. Weicht die Bank davon ab, entsteht eine Nachzahlungspflicht – und die Uhr für Verjährungsfristen beginnt erst, wenn der Vertrag endet.
Welche juristischen Leitplanken das Urteil konkret zieht, erfahren Sie gleich.
Das Urteil vom 23. September 2025 im Detail

Unter dem Aktenzeichen XI ZR 29/24 urteilte der XI. Zivilsenat, dass die strittigen Klauseln unwirksam sind. Bei Laufzeiten von 99 Jahren dürfen Sparkassen zudem nicht mehr ordentlich kündigen – eine Ansage, die etliche Häuser zum Nachrechnen zwingt.
Besonders wichtig: Ansprüche verjähren erst mit Vertragsablauf, gleichgültig wie alt der Vertrag bereits ist. Damit fällt das wichtigste Gegenargument der Banken weg, und selbst Kunden, deren Verträge noch Jahrzehnte laufen, können ihr Geld einfordern.
Wie Betroffene jetzt praktisch vorgehen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Was Millionen Sparer jetzt sofort tun sollten

Der Weg beginnt mit einem Brief: Sparern genügt ein formloses Schreiben, in dem sie die Neuberechnung ihrer Zinsen fordern und sich dabei ausdrücklich auf das BGH-Urteil berufen. Verbraucherzentralen stellen kostenlose Muster zur Verfügung; Fachanwälte übernehmen nötigenfalls die Detailprüfung.
Wichtig ist, sämtliche Kontoauszüge und Vertragsunterlagen zu kopieren und einen belegbaren Versand zu wählen. Wer jetzt aktiv wird, sichert seine Forderungen, denn trotz langer Verjährungsfristen können formale Fehler bares Geld kosten.
Doch wie viel Geld steht eigentlich auf dem Spiel? Das zeigt die letzte Folie.
Wie hoch die Nachzahlungen tatsächlich ausfallen können

Finanzmathematiker rechnen vor: Bei einem typischen Vertrag mit 25.000 Euro Einlage über 20 Jahre kann sich die Nachzahlung auf 3.000 bis 7.000 Euro summieren. In Einzelfällen – etwa bei 30-jährigen Laufzeiten und sechsstelligen Guthaben – winken sogar fünfstellige Beträge.
Damit wird klar, warum der Richterspruch als „Milliarden-Risiko“ für die Sparkassen gilt. Für die betroffenen Sparer bedeutet er hingegen eine seltene Chance, längst abgeschriebene Zinsen einzustreichen – und das Kapitel womöglich mit einem warmen Geldregen abzuschließen.