Mehr Leistung, mehr Lohn? Was sich bald ändern könnte
2. Steuerfrei – aber nur teilweise
Bild: IMAGO / Political-Moments
Die geplante Änderung sieht vor, dass Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei gestellt werden. Dabei ist jedoch wichtig: Nicht die Überstunden selbst, sondern nur der Bonus auf diese Mehrarbeit soll steuerlich begünstigt werden. Die eigentliche Vergütung bleibt weiterhin steuerpflichtig, was einen spürbaren Unterschied bei der Auszahlung ausmachen kann.
Auch gilt die Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für tariflich Beschäftigte zählt eine Wochenarbeitszeit ab 34 Stunden, für nicht tariflich gebundene Arbeitsverhältnisse liegt die Grenze bei 40 Stunden. Erst bei Überschreitung dieser Grenzen greift die neue Regelung. Ziel ist es, normale Überstunden im Rahmen der Vollzeitarbeit steuerlich zu entlasten – nicht jedoch Sonderzeiten wie Feiertage oder Wochenenden.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum die Augen mancher Tiere im Dunkeln leuchten?
Viele Tiere haben eine reflektierende Schicht hinter der Netzhaut, das sogenannte Tapetum lucidum, das das Licht zurück durch die Netzhaut reflektiert und ihnen ein besseres Sehen bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht. Diese Anpassung hilft nachtaktiven Tieren, wie Katzen und Hunden, besser zu jagen und sich in der Dunkelheit zu orientieren.