
Ein dramatischer Vorfall auf der Turracher Höhe in Kärnten sorgt für Gesprächsstoff – nicht nur unter Wanderfreunden. Eine 68-jährige Frau wurde dort 2022 von einer Kuh attackiert und schwer verletzt.
Doch wer ist schuld, wenn Wanderer und Weidetiere aneinandergeraten? Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs sorgt nun für Aufsehen – und regt zum Nachdenken an.
1. Warnschilder allein reichen nicht aus

Obwohl das Gericht den Bauern entlastet hat, zeigen sich viele Experten skeptisch, ob Warnschilder allein ausreichend sind. Sie fordern bessere Aufklärung – etwa durch Flyer, Informationskampagnen oder digitale Wander-Apps, die vor Mutterkühen auf bestimmten Wegen warnen.
Denn Unwissenheit, gerade bei Touristen ohne Tiererfahrung, kann fatale Folgen haben. Letztlich bleibt es eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme und Vorbereitung.
2. Was Wanderer jetzt beachten sollten

Wer künftig Almgebiete durchquert, sollte sich über das Verhalten gegenüber Weidetieren informieren. Wichtig ist, Distanz zu halten, Kälber nicht zu streicheln, Hunde an die Leine zu nehmen und Tiere nicht zu provozieren. Im Zweifel gilt: Umkehren ist besser als riskieren.
Denn auch wenn die Natur schön ist – sie birgt Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind. Der Fall in Kärnten zeigt, dass Achtsamkeit und Respekt vor dem Tierleben essenziell sind.
3. Der Schock auf der Turracher Höhe

Im Oktober 2022 machten eine 68-jährige Frau und ihr Ehemann eine Wanderung durch das idyllische Almgebiet auf der Turracher Höhe. Doch was als entspannter Spaziergang begann, endete in einem Albtraum: Eine Kuh griff die Frau plötzlich an. Sie erlitt 22 Knochenbrüche, darunter auch schwere Verletzungen am Brustkorb.
Ihr Mann versuchte, sie zu retten – und wurde ebenfalls verletzt. Schnell wurde klar: Die körperlichen Folgen würden lange anhalten. Doch bald stellte sich auch die juristische Frage: Wer trägt die Verantwortung?
4. Die Klage gegen den Landwirt

Das Ehepaar machte den Landwirt verantwortlich, dem die Tiere gehörten, und verklagte ihn auf rund 35.000 Euro Schmerzensgeld. Der Vorwurf: Er habe seine Tiere nicht ausreichend gesichert.
Schließlich führte der Wanderweg direkt durch eine Weide mit Rindern – eine gefährliche Mischung? Die Sache ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim Obersten Gerichtshof in Österreich (OGH). Dort wurde nun ein klares Urteil gefällt, das viele überrascht hat.
5. Das Urteil: Wanderer sind selbst verantwortlich

Der OGH entschied, dass nicht der Bauer, sondern das Wandererpaar die Verantwortung für den Vorfall trage. Der Landwirt habe seine Pflicht erfüllt, indem er zweisprachige Warnschilder aufgestellt und seine Tiere regelmäßig beobachtet habe.
Da die Kühe bislang nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen seien, sei er nicht verpflichtet gewesen, die Weide zu umzäunen. Das Urteil stellt klar: Wer sich in ein Weidegebiet begibt, übernimmt selbst ein Risiko – insbesondere, wenn Mutterkühe mit Kälbern unterwegs sind.
6. Reaktionen aus Landwirtschaft und Tourismus

In der landwirtschaftlichen Branche wurde das Urteil mit Erleichterung aufgenommen. Viele Bauern fühlen sich durch wandernde Urlauber zunehmend unter Druck gesetzt, obwohl sie ihre Flächen traditionell bewirtschaften.
Auf der anderen Seite äußern sich Tourismusverbände besorgt: Das Wandererlebnis dürfe nicht zum Risiko werden. Einige fordern daher klarere Regelungen oder alternative Routen, um Weidetiere und Besucher besser voneinander zu trennen.