
Ein schockierender Fall von Tierquälerei erschüttert den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Zwei Frauen wurden am Amtsgericht Müllheim wegen illegaler Hundezucht und tierschutzwidriger Haltung verurteilt. Über Jahre hinweg betrieben sie eine nicht genehmigte Zucht von Zwergspitzen – auf Kosten der Tiere.
Jetzt verhängte das Gericht empfindliche Strafen: Insgesamt müssen die Angeklagten Geldstrafen von mehr als 140.000 Euro zahlen. Wie konnte es so weit kommen? Und was offenbart der Fall über die dunklen Seiten der Haustierbranche?
1. Das grausame Geschäft mit den Welpen

Was als kleiner Familienbetrieb erscheinen könnte, entpuppte sich als skrupellose Tierquälerei. Zwischen 2016 und 2023 betrieben Mutter (63) und Tochter (23) in Badenweiler (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eine gewerbliche Hundezucht – jedoch ohne jegliche Genehmigung.
Kein Gewerbeschein, keine Zuchtlizenz, keine Kontrollen. Stattdessen: enge Räume, fehlende Hygiene und massives Tierleid. Besonders gefragt waren die süßen Zwergspitze – die Käufer ahnten nichts von den katastrophalen Zuständen, in denen die Welpen aufwuchsen.
2. Behörden entdecken das ganze Ausmaß

Der Stein kam nach einem Hinweis beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ins Rollen. Im Jahr 2023 durchsuchten Behörden das Haus der Mutter – mit erschütterndem Ergebnis: 66 Zwergspitze wurden beschlagnahmt, viele von ihnen krank, verwahrlost oder sogar eingekotet. Einige Tiere wurden offenbar in Regalfächern gehalten.
Kot, Gestank und Krankheiten bestimmten den Alltag der Hunde. Die zuständige Richterin sprach später von einem systematischen Zufügen von Leid in 44 Fällen.
3. Die Bilanz des Leidens: 44 Tierschutzverstöße

Im Urteil machte das Amtsgericht Müllheim klar: In 44 einzelnen Fällen hätten die Angeklagten den Tieren unnötiges Leid und Schmerzen zugefügt. Krankheiten wurden nicht behandelt, artgerechte Unterbringung ignoriert. Trotz aller Verstöße verkauften sie die Welpen weiter – Hauptsache der Profit stimmte. Jeder einzelne Welpe wurde zur Ware.
Dabei war es den Züchterinnen offenbar egal, welche Langzeitschäden durch Inzucht, Krankheiten oder schlechte Aufzuchtbedingungen entstanden.
4. 124.000 Euro Einnahmen mit illegaler Zucht

Finanziell lohnte sich das Geschäft offenbar: Zwischen April 2020 und März 2023 nahmen die Frauen durch den Verkauf der Welpen rund 124.000 Euro ein. Ohne Gewerbeanmeldung und Steuerabgaben kassierten sie für die reinrassigen Zwergspitze teils hohe Preise.
Käufer wurden mit süßen Fotos und vermeintlich gesunden Tieren geködert. Im Hintergrund litten die Hunde unter katastrophalen Bedingungen. Der illegale Handel florierte – bis die Ermittlungen ihn stoppten.
5. Die Urteile: Hohe Geldstrafen

Das Amtsgericht Müllheim zeigte sich hart: Die 63-jährige Mutter und die 23-jährige Tochter müssen jeweils Geldstrafen in Höhe von 1.800 Euro zahlen. Zusätzlich verhängte das Gericht gegen die Tochter eine Geldbuße von 138.000 Euro.
Insgesamt belaufen sich die Strafen damit auf mehr als 140.000 Euro. Die Richterin sprach von einem besonders schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ein finanzieller Denkzettel – aber reicht das?
6. Verteidigung will in Berufung gehen

Die beiden Angeklagten zeigen sich uneinsichtig. Ihre Verteidigung plädierte während des Prozesses auf Freispruch. Aus Sicht der Anwälte sei die Hundehaltung nicht tierschutzwidrig gewesen.
Der Anwalt der Mutter kündigte bereits Berufung an. Ob der Fall damit erneut vor Gericht verhandelt wird, bleibt abzuwarten. Das Leid der Tiere jedoch bleibt ungesühnt.
7. Ein Schlaglicht auf die Schattenseiten der Tierbranche

Der Fall aus dem Markgräflerland zeigt erneut, wie lukrativ und gleichzeitig skrupellos der illegale Tierhandel sein kann. Hohe Gewinne bei minimalen Kontrollen – das macht die illegale Zucht für viele attraktiv.
Gerade bei beliebten Rassen wie den Zwergspitzen locken hohe Preise ahnungslose Käufer an. Der Fall wirft erneut Fragen auf: Wie effektiv sind die Kontrollen? Und wie viele solcher Zuchten existieren noch unentdeckt?
Fazit: Ein trauriges Kapitel für den Tierschutz

Illegale Hundezucht, Tierleid und hohe Gewinne – dieser Fall zeigt die Schattenseiten des Haustierbooms. Trotz fehlender Genehmigungen erwirtschafteten die Angeklagten 124.000 Euro, auf Kosten von mindestens 66 verwahrlosten Hunden.
Die Strafen von insgesamt über 140.000 Euro mögen abschreckend wirken, doch sie können das erlittene Leid der Tiere nicht ungeschehen machen. Ein Appell an mehr Kontrollen und schärfere Gesetze drängt sich auf.