Was passiert ab 1. Dezember?

Die Deutsche Rentenversicherung führt den seit Juli 2024 gezahlten Erwerbsminderungs-Zuschlag nicht mehr als separate Überweisung aus, sondern legt ihn mit der regulären Monatsrente zusammen. Technisch ist das ein Schritt zur Vereinfachung, finanziell kann er zum Stolperstein werden, weil plötzlich ein höherer Gesamtbetrag als „eine“ Rente gilt.
Noch ahnen viele Betroffene nichts von den Folgen – doch der einheitliche Auszahlungsbetrag wirkt sich direkt auf Freibeträge, Anrechnungsregeln und Sozialabgaben aus. Wer glaubt, im Dezember einfach ein paar Euro mehr zu erhalten, könnte sich täuschen. Lassen Sie uns näher auf die versteckten Fallstricke blicken.
Gleich geht es um den unscheinbaren Zuschlag, der zur Kostenfalle wird.
