Garagen zweckentfremdet? Das kann teuer werden!

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Garagen sind mehr als nur praktische Unterstellplätze – sie unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Was viele nicht wissen: Wer seine Garage zweckentfremdet, kann schnell mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro rechnen. Ursprünglich ist der Zweck einer Garage, Fahrzeuge sicher und platzsparend abzustellen, um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten. Doch in der Realität sieht das oft ganz anders aus.

Ob als Lagerraum, Hobbykeller oder gar Heimkino – die Liste der verbotenen Nutzungen ist lang. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Mieter oder Eigentümer bist: Eine missbräuchliche Nutzung kann rechtliche Konsequenzen haben. In extremen Fällen droht sogar der Abriss! Hier erfährst du, was in deutschen Garagen alles verboten ist – und worauf du unbedingt achten solltest.

1. Elektroschrott: Nicht erlaubt

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Viele lagern alte Fernseher, Kühlschränke oder andere kaputte Geräte in der Garage, um sie später zu entsorgen. Doch das ist nicht nur illegal, sondern auch gefährlich. Elektroschrott gehört nicht in die Garage, sondern muss zum Wertstoffhof. In vielen Städten gibt es sogar kostenlose Abholservices, die solche Geräte fachgerecht entsorgen.

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Flüssigkeiten austreten oder es zu Kurzschlüssen kommt. In Verbindung mit gelagerten Kraftstoffen kann das sogar zu Bränden führen. Wer bei einer Kontrolle erwischt wird, riskiert ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung. Am besten also: Entsorgen statt horten – das spart Platz und schützt vor Ärger.

2. Essensvorräte: Kein Lagerraum

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Viele nutzen die Garage als Ersatz-Speisekammer für Getränkekisten, Dosen oder Tierfutter. Doch das ist weder erlaubt noch hygienisch sinnvoll. Garagen sind meist kalt, feucht und schlecht belüftet – das kann zu Rost, Schimmel oder Schädlingsbefall führen. Besonders Konserven rosten schnell und werden dann ungenießbar.

Außerdem locken Gerüche Mäuse, Ratten oder Insekten an, was die Gefahr einer echten Plage mit sich bringt. Lebensmittel gehören in trockene, saubere und gut kontrollierbare Räume – und nicht in die Garage. Selbst Tiernahrung solltest du besser im Keller oder in einem geschlossenen Vorratsraum lagern, um kein Risiko einzugehen.

3. Sperrige Möbel: Kein Möbellager

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Wer glaubt, die Garage sei ein perfekter Ort für Omas alten Schrank oder den ausgedienten Esstisch, irrt. Möbel gelten als Zweckentfremdung, wenn sie dauerhaft in der Garage abgestellt werden. Selbst wenn das Auto theoretisch noch hineinpasst, wird der vorgesehene Nutzungszweck damit nicht erfüllt.

Hinzu kommt, dass viele Möbelstücke unter den extremen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen in Garagen leiden. Holz verzieht sich, Polster schimmeln, und Metalle rosten. Wer keine andere Lagermöglichkeit hat, sollte stattdessen über einen Kellerraum oder Lagercontainer nachdenken – denn bei einer Kontrolle droht sonst ein hohes Bußgeld.

4. Büro in der Garage: Verboten

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Ein Büro in der Garage klingt für viele nach einer günstigen Homeoffice-Lösung. Doch dieser Einfall kann rechtlich zum Problem werden. Garagen sind laut Bauordnung nicht als Arbeitsräume zugelassen – weder vorübergehend noch dauerhaft. Die Nutzung als Büro gilt klar als bauliche Nutzungsänderung.

Außerdem fehlt es an Licht, Belüftung und Heizmöglichkeiten, was weder komfortabel noch gesund ist. Elektronische Geräte wie Drucker oder PCs können durch Feuchtigkeit beschädigt werden. Wer dennoch ein Büro in der Garage einrichtet, riskiert nicht nur Ärger mit der Bauaufsicht, sondern auch Versicherungsprobleme bei Schäden.

5. Werkstatt: Nur eingeschränkt erlaubt

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Werkzeug in der Garage ist völlig okay – aber nur in Verbindung mit deinem Fahrzeug. Wer aber eine komplette Werkstatt aufbaut, mit Maschinen, Lacken und Werkbänken, überschreitet die erlaubte Nutzung. Dann handelt es sich um eine bauliche Zweckentfremdung, die bei einer Anzeige Ärger macht.

Zudem entstehen durch Arbeiten in der Garage oft Lärm und Gerüche, die Nachbarn stören können. Auch Sicherheitsaspekte wie Brandschutz werden oft nicht eingehalten. Willst du regelmäßig werkeln, solltest du dich nach einer genehmigten Werkstatt oder einem Hobbyraum umsehen – denn die Garage ist dafür nicht gedacht.

6. Partyraum: Nicht dauerhaft erlaubt

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Die Idee klingt verlockend: ein Kühlschrank, Musikboxen, ein paar Lichterketten – fertig ist der Partykeller in der Garage. Doch das kann schnell nach hinten losgehen. Laut Bauordnung sind Garagen keine Aufenthaltsräume, da es an Fluchtwegen, Brandschutz und Lüftung fehlt.

Einmalige Feiern sind meist kein Problem, aber dauerhafte Nutzung als Partyraum ist nicht erlaubt. Wird das entdeckt, drohen Rückbau und Bußgelder. Auch Nachbarn können bei Lärmbelästigung aktiv werden. Wer also regelmäßig feiern will, sollte besser auf den Partykeller oder Vereinsräume ausweichen – die Garage ist dafür der falsche Ort.

7. Gartenmöbel: Kein Lagerplatz

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Gartenmöbel wie Liegen, Stühle oder Bänke scheinen in der Garage sicher vor Regen und Schnee. Doch das verstößt gegen die zulässige Nutzung. Denn sobald du dauerhaft Dinge lagerst, die nichts mit dem Fahrzeug zu tun haben, kann das als Zweckentfremdung gewertet werden.

Problematisch wird es, wenn die Möbel den Stellplatz für dein Auto blockieren oder eine Nutzung der Garage als Parkplatz unmöglich machen. In solchen Fällen drohen sogar Maßnahmen vom Ordnungsamt. Besser: Gartenmöbel in einem Schuppen oder im Keller verstauen – so ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

8. Gewerbliche Nutzung: Nur mit Genehmigung

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Wer seine Garage für sein Nebengewerbe nutzen möchte, muss aufpassen. Ob als Lagerfläche für den Online-Shop oder kleine Werkstatt für Reparaturen – ohne Genehmigung ist das nicht erlaubt. Zudem ist im Mietvertrag häufig jede gewerbliche Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen.

Besonders kritisch wird es, wenn Kundenverkehr entsteht oder größere Lieferungen erfolgen. Dann ist nicht nur die Garage betroffen – im schlimmsten Fall droht auch die Kündigung für die ganze Wohnung. Wer sich beruflich entfalten will, sollte sich eine offizielle Betriebsstätte suchen und alle Vorschriften einhalten.

9. Kraftstoffvorräte: Nur begrenzt erlaubt

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Viele denken, in der Garage könne man ein paar Kanister Benzin oder Diesel lagern. Doch es gibt klare Obergrenzen: 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in festen, bruchsicheren Behältern sind das Maximum in Kleingaragen. Wer mehr einlagert, verstößt gegen das Gefahrstoffrecht.

Zudem besteht durch Dämpfe und unsachgemäße Lagerung Brandgefahr. Auch Kanister in Eimern oder Plastikflaschen sind verboten. Bei einem Unfall greift unter Umständen keine Versicherung. Halte dich unbedingt an die Grenzwerte – so schützt du nicht nur dich selbst, sondern auch deine Nachbarschaft vor Gefahren.

10. Heimkino: Leider keine gute Idee

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Ein privates Kino in der Garage – das klingt verlockend. Doch auch das ist baurechtlich nicht zulässig. Garagen gelten nicht als Aufenthaltsräume und dürfen nicht dauerhaft bewohnt oder genutzt werden. Auch Stromleitungen und Brandschutz sind meist nicht für längere Nutzung ausgelegt.

Neben rechtlichen Risiken kommen noch praktische Probleme hinzu: Feuchtigkeit, Kälte und schlechte Akustik machen den Filmgenuss schnell zunichte. Wer erwischt wird, muss nicht nur Rückbauen, sondern auch mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Für Heimkino-Träume ist das Wohnzimmer sicher die bessere Wahl.

Interessant: Haben Sie jemals von der "Dritten Hand" gehört?

Im Jahr 2003 entwickelten Forscher eine Roboterhand, die als "Dritte Hand" agiert und von Gehirnsignalen gesteuert werden kann, um Menschen mit Behinderungen zu helfen. Diese Technologie könnte das Leben vieler Menschen verbessern, indem sie ihnen mehr Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit ermöglicht. Die Forschung in diesem Bereich schreitet voran, und es ist möglich, dass solche Technologien in Zukunft noch weiter entwickelt und verfeinert werden, um noch mehr Funktionen zu bieten.