Sicherheitsbedenken führen zu Streit um Blumenkästen

In einer Wohnanlage beschloss die Eigentümerversammlung, dass ab sofort alle Blumenkästen nicht mehr außen, sondern nur noch nach innen gehängt werden dürfen – nach mehr als 40 Jahren, in denen dies unproblematisch praktiziert wurde. Die Eigentümergemeinschaft argumentierte, dass die schweren Keramikkästen nicht ausreichend befestigt seien. Insbesondere bei starkem Regen und Gewitterstürmen bestehe die Gefahr, dass Kästen herunterfallen und dabei Passanten oder Tiere verletzen könnten. Darüber hinaus würden durch das stetige Überlaufen von Wasser an der Fassade bereits unschöne Verfärbungen entstehen. Eine Wohnungseigentümerin klagte dagegen und berief sich darauf, dass es bisher keine Zwischenfälle gab und man die Tradition nicht einfach so abbrechen dürfe.
Diese Auseinandersetzung zeigt klar auf, dass der Schutz anderer sowie der Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums inzwischen hohe Priorität genießen und das Risiko von Schäden durch Blumenkästen außen nicht unterschätzt werden darf.
Freuen wir uns im nächsten Abschnitt darauf, wie rechtliche Entscheidungen solche Streitigkeiten klären und welche Präzedenzfälle daraus entstanden sind.