Der Alkoholkonsum Minderjähriger steht erneut im Fokus der Politik – ein brisanter Gesetzentwurf will die Spielregeln für Jugendliche radikal verändern.
Das umstrittene „begleitete Trinken“ wackelt

Seit Jahren dürfen 14- und 15-Jährige in Begleitung ihrer Eltern Bier, Wein oder Sekt trinken. Dieses Relikt aus dem Jahr 2002 gerät nun massiv unter Beschuss: Bund und Länder wollen die Sondererlaubnis kippen, um Jugendliche konsequenter vor den Gefahren des Alkohols zu schützen. Gesundheits- und Jugendministerien sprechen von einem „Paradigmenwechsel“ im Jugendschutz.
Hinter den Kulissen wird bereits an einer Streichung des § 9 Abs. 2 JuSchG gefeilt – das Aus für das „begleitete Trinken“ könnte noch vor Weihnachten im Bundestag landen.
Weiter geht es mit den Zahlen, die diesen Kurswechsel ausgelöst haben …
Alarmierende Zahlen: Frühstart ins Risiko

Rund 22 000 Kinder und Jugendliche wurden 2024 wegen akuter Alkoholvergiftung in Kliniken eingeliefert – Tendenz steigend. Gleichzeitig deckten Testkäufe auf, dass fast 40 % der kontrollierten Geschäfte und Kioske Alkohol illegal an Minderjährige verkaufen.
Mediziner warnen: Schon geringe Mengen erhöhen das Risiko für spätere Abhängigkeit und Krebs. Die Statistik liefert also die Munition, die Befürwortern einer Verschärfung bislang fehlte.
Welche Bundesländer den Ton angeben, zeigen wir gleich …
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern machen Druck

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach nennt das begleitete Trinken „völlig aus der Zeit gefallen“ und brachte im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein. Mecklenburg-Vorpommern flankierte die Initiative bei der Gesundheitsministerkonferenz – mit Erfolg: Die Länder fordern den Bund einstimmig zum Handeln auf.
Unterstützung kommt von Jugendministerin Karin Prien und dem neuen Drogenbeauftragten Hendrik Streeck. Beide verweisen auf internationale Studien, die den deutschen Sonderweg als gesundheitliches Risiko einstufen.
Doch was genau steht jetzt im neuen Entwurf? Das klären wir im nächsten Abschnitt …
Was die Bundesinitiative vorsieht

Kernpunkt: Die Ausnahme für 14- und 15-Jährige entfällt komplett. Alkohol in der Öffentlichkeit bleibt erst ab 16 erlaubt – ohne Wenn und Aber. Zudem sollen Bußgelder für Händler, die an Minderjährige verkaufen, von bisher 3 000 € auf bis zu 10 000 € steigen.
Neu ist auch eine bundesweite Pflicht zur digitalen Altersverifikation für Lieferdienste und Automaten. Damit wollen die Regierungsfraktionen Schlupflöcher schließen, die der Boom des Onlinehandels geschaffen hat.
Doch nicht alle jubeln – wer bremst, erfahren Sie gleich …
Kritik von Gastronomen und Eltern

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband warnt vor zusätzlicher Bürokratie und sieht die Gefahr, dass Minderjährige „in unkontrollierte Räume abrutschen“. Elterninitiativen klagen, das Gesetz verliere den pädagogischen Ansatz, Jugendliche verantwortungsvoll an Alkohol heranzuführen.
Expertinnen aus der Suchtprävention kontern: Ein freier Zugang unter Aufsicht gebe eine falsche Sicherheit; stattdessen brauche es mehr Aufklärung an Schulen. Die Debatte spitzt sich also zu, während die Uhr bis zur Abstimmung tickt.
Und wann könnte alles Realität werden? Die Antwort folgt im letzten Slide …
So geht es jetzt weiter

Der Gesetzentwurf soll noch im Oktober in erster Lesung in den Bundestag, anschließend in den Bundesrat. Stimmen beide Kammern zu, könnte das neue Jugendschutzgesetz bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten – passend zum Start der närrischen Saison, in der Alkoholkonsum erfahrungsgemäß explodiert.
Für Jugendliche bedeutet das: Wer unter 16 ist, muss künftig komplett abstinent bleiben, selbst wenn die Eltern dabei sind. Für Familien, Schulen und Vereine beginnt damit eine neue Ära der Prävention – eine Bewährungsprobe für den deutschen Umgang mit Alkohol.
Lassen Sie uns also gespannt verfolgen, ob die Politik das Versprechen hält, junge Menschen nachhaltig besser zu schützen.