„Lose Yourself“ in Gericht – Eminem verklagt Zuckerberg auf 100 Millionen!

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Wenn zwei Schwergewichte kollidieren, bleibt selten etwas still. Der eine hat mit seiner Stimme die Welt geprägt, der andere mit seiner Plattformen – und nun treffen sie im Gerichtssaal aufeinander. Rapper Eminem und Meta-Chef Mark Zuckerberg geraten in einen Rechtsstreit, der sich gewaschen hat. Im Zentrum stehen 243 Songs – und ein gewaltiger Forderungsbetrag von 100 Millionen Euro.

Was klingt wie ein PR-Stunt, ist in Wirklichkeit eine handfeste Urheberrechtsklage, eingereicht vom Musikverlag Eight Mile Style. Es geht um nichts Geringeres als den Schutz von Musikrechten im digitalen Zeitalter. Noch ist unklar, wie sich Meta äußern wird – doch der Prozess könnte Signalwirkung für Millionen Plattformnutzer haben.

1. Eminem gegen Meta – der Start eines Millionenstreits

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Eminem zählt zu den bedeutendsten Rap-Ikonen der Welt. Mit Songs wie „My Name Is“, „The Real Slim Shady“ und „Lose Yourself“ prägte er nicht nur ein Musikgenre, sondern schrieb globale Popkulturgeschichte. Genau diese Titel, so die Vorwürfe, tauchten millionenfach in Clips auf Instagram und Facebook auf – ohne Zustimmung oder gültige Lizenzvereinbarung.

Die Vorwürfe richten sich gegen Meta als Konzern, der durch Funktionen wie „Reels Remix“ oder „Original Audio“ angeblich das Verwenden urheberrechtlich geschützter Musik nicht nur zuließ, sondern aktiv beförderte. Laut dem Musikverlag Eight Mile Style sei das eine Form von systematischer Ausbeutung, während Meta und Nutzer von der Reichweite und Emotionalität der Songs profitierten. Was als künstlerischer Ausdruck gedacht war, wurde so zum viralen Rohstoff ohne rechtliche Absicherung – ein Vorwurf, der die Debatte um digitale Rechte neu entfacht.

2. Rechteverletzung mit System? Was der Musikverlag konkret behauptet

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In der Klageschrift wird detailliert beschrieben, wie Metas Tools – insbesondere bei Instagram und Facebook – systematisch die Nutzung von Eminems Musik ermöglichen, ohne dass dafür Lizenzgebühren gezahlt wurden. Dabei geht es laut Klägern nicht um vereinzelte Verstöße, sondern um eine massive und andauernde Urheberrechtsverletzung: Die Songs seien hunderttausendfach verwendet, geteilt und remixbar gemacht worden – ohne Vertrag, Genehmigung oder Gegenleistung.

Konkret geht es um Funktionen wie „Reels Remix“ oder „Original Audio“, mit denen Nutzer Videos mit bekannten Tonspuren unterlegen, verändern oder kombinieren können. Eminems Songs wurden so in Millionen Inhalte eingebunden – vollkommen ohne Lizenzabkommen. Laut Klage wurde dadurch das Recht am geistigen Eigentum gezielt missachtet – und das ausgerechnet bei einem der kommerziell bedeutendsten Künstler der Gegenwart.

3. Warum 243 Songs – und warum genau 130.000 Euro pro Titel?

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Eight Mile Style nennt eine klare Zahl: 243 Songs von Eminem sollen ohne Genehmigung auf Plattformen wie Facebook und Instagram genutzt worden sein. Die geforderte Entschädigung – 130.000 Euro pro Titel – summiert sich auf rund 100 Millionen Euro. Grundlage für diese Summe ist ein Richtwert aus dem US-Urheberrecht für sogenannte „statutory damages“ – eine Art Strafzahlung bei vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung.

Brisant wird es durch die Bedeutung der betroffenen Songs: Viele Titel wie „Lose Yourself“ oder „Without Me“ gelten als Meilensteine der Popkultur, mit Grammy-Auszeichnungen und enormen Umsätzen. Die Kläger betonen daher, dass es nicht allein um Geld gehe, sondern auch um Respekt vor künstlerischer Arbeit. Urheberrechte schützen nicht nur Einnahmen – sondern das kreative Fundament ganzer Karrieren. Ein Diebstahl an Songs sei auch ein Angriff auf künstlerische Identität.

4. Mehr als Facebook – gleich drei Plattformen sind betroffen

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Obwohl sich die Klage formell gegen Meta als Konzern richtet, steht ein ganzes Plattform-Ökosystem im Zentrum der Kritik: Facebook, das bereits seit Jahren im Fokus von Urheberrechtsdebatten steht, Instagram, wo Reels oft Musik enthalten, und WhatsApp, das durch Status-Updates ebenfalls Medien verbreitet. Die gemeinsame Infrastruktur bedeutet, dass Musik potenziell plattformübergreifend genutzt und vervielfältigt wurde – ohne Genehmigung.

Damit rückt eine zentrale Frage in den Vordergrund: Wer ist verantwortlich, wenn Inhalte ungefragt genutzt werden? Nutzer sehen meist nur das Video – doch dahinter steht die komplexe Problematik von Lizenzen, Rechten und Haftung im digitalen Raum. Sollte das Gericht hier ein deutliches Urteil fällen, könnte das nicht nur Meta zur Reaktion zwingen, sondern auch gesetzliche Rahmenbedingungen nachhaltig verändern.

5. Schweigen von Meta – doch die Folgen könnten gewaltig sein

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Bislang hat sich Meta nicht öffentlich zur Klage geäußert. Brancheninsider gehen jedoch davon aus, dass intern längst juristische Prüfungen laufen – nur ohne öffentliches Echo. Ein Statement würde die Aufmerksamkeit auf das Verfahren lenken, das Meta derzeit offenbar lieber strategisch aussitzen möchte. Schließlich steht der Konzern ohnehin immer wieder in der Kritik, was Datenschutz, Einfluss und Marktverhalten betrifft. Ein solcher Streitfall könnte den Imageverlust weiter befeuern.

Doch das Schweigen bedeutet keineswegs Sicherheit. Sollte das Gericht Eminems Argumentation folgen, wäre das mehr als nur ein Einzelfall. Andere Künstler, Verlage oder Musikfirmen könnten ihre Rechte ebenfalls rückwirkend geltend machen. Die Konsequenz: Ein juristischer Flächenbrand, der Meta Milliarden kosten könnte – und möglicherweise auch andere Plattformen unter Zugzwang setzt.

6. Künstler gegen Plattformen – Ein strukturelles Problem

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Eminems Klage steht exemplarisch für einen größeren Trend: Immer mehr Musiker, Autoren und Kreative wehren sich gegen Plattformen, die mit ihren Inhalten Umsätze generieren, ohne sie fair zu vergüten. Mit dem Aufstieg von TikTok, YouTube Shorts und Instagram Reels hat sich das Problem verschärft – Inhalte verbreiten sich millionenfach, oft ohne Lizenz.

Verlage und Labels fordern deshalb klare Regeln statt Duldung. Besonders kritisiert werden Funktionen wie „Original Audio“ oder „Remix“, die zur illegalen Weiternutzung einladen. Für viele Künstler steht mehr auf dem Spiel als Geld: Kontrolle, Anerkennung und rechtlicher Schutz. Eminems Vorstoß ist darum kein Ausreißer – sondern ein möglicher Anfang einer neuen digitalen Urheberrechtsbewegung.

7. Was auf dem Spiel steht – ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

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Der Fall Eminem gegen Meta könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollte der Rapper mit seiner Klage Erfolg haben, würde dies einen Präzedenzfall für weitere Künstler und Rechteinhaber schaffen, die ebenfalls unter fehlenden Vergütungen leiden. Die geforderte Summe – über 100 Millionen Euro – ist nicht nur ein Symbol für entgangene Einnahmen, sondern ein deutliches Zeichen: Urheberrechte enden nicht im digitalen Raum.

Der Streit geht somit weit über Eminem hinaus. Es geht um die grundsätzliche Frage: Wem gehört digitale Kreativität – und wer darf sie monetarisieren? Plattformen wie Meta müssen sich der Forderung stellen, rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Denn mit wachsender Reichweite wächst auch die Verpflichtung zur Fairness. Für Millionen Nutzer mag es nur Musik im Hintergrund sein – für die Künstler aber ist es ihre Lebensgrundlage. Ein Urteil in diesem Fall könnte das Gleichgewicht zwischen Plattform und Kreativwirtschaft neu definieren.

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