Geständnis im Terrorprozess von Solingen: „Ich habe Unschuldige getötet“

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Vor einem deutschen Gericht steht ein junger Mann, dem furchtbare Taten zur Last gelegt werden. Der Prozess beginnt mit einem Satz, der schwerer kaum wiegen könnte. Was sich in einer ruhigen Stadt im Westen Deutschlands ereignete, hat tiefe Spuren hinterlassen – bei den Angehörigen, in der Gesellschaft, in der Politik.

Doch was steckt hinter der Tat, die nun als islamistisch motivierter Anschlag bewertet wird? Der Angeklagte spricht von Schuld – aber auch von Verwirrung. Ein Verfahren beginnt, das weit über juristische Fragen hinausreicht und erneut zentrale Debatten anstößt.

1. Ein Auftakt mit Geständnis

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Bereits zu Prozessbeginn überraschte Issa al H. (27) mit einem umfassenden Geständnis. In einer Erklärung seiner Verteidigung räumte er ein, „Unschuldige getötet“ und sich eine „schwere Schuld“ aufgeladen zu haben. Die Tat sei nicht zu entschuldigen – und er rechne mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Damit setzt der Angeklagte ein deutliches Zeichen, doch sein späteres Verhalten zeigt Widersprüche. Zwar gestand er öffentlich, drei Menschen getötet und zehn weitere angegriffen zu haben – doch gegenüber Gutachtern beschrieb er die Tat als „Dummheit“ und stellte zeitweise sogar die Anzahl der Opfer infrage. Ein Schuldeingeständnis mit inneren Spannungen.

2. Drei Tote, zehn Verletzte, viele offene Fragen

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Der Messerangriff von Solingen am 23. August 2024 erschütterte das Land. Auf dem Fest zum 650-jährigen Stadtjubiläum tötete Issa al H. laut Anklage drei Menschen – eine Frau (56) und zwei Männer (56 und 67) – und verletzte zehn weitere, acht davon schwer.

Die Tat geschah mitten unter Familien, Kindern, Besuchern. Hals- und Oberkörperregionen waren Ziel der Angriffe – mit dem Messer aus nächster Nähe, hinterrücks. Die Brutalität und Zielgerichtetheit des Vorgehens legten bereits früh eine terroristische Motivation nahe. Die Frage bleibt: Was trieb den jungen Mann an – und hätte die Tat verhindert werden können?

3. Zwischen Schuldbewusstsein und Realitätsverweigerung

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Trotz des öffentlichen Geständnisses zeigt sich der Angeklagte in psychiatrischen Gesprächen widersprüchlich. Er gab an, sich nur an einen Angriff zu erinnern und bezeichnete sich selbst als „nicht klar im Kopf.“ Teilweise bezeichnete er die Tat als „Problem“ oder „Dummheit“, teilweise stellte er die Zahl der Opfer infrage.

Zugleich stellte er sich selbst als Opfer dar – beeinflusst von radikalen Chatpartnern, nicht aus eigener Überzeugung radikalisiert. Für den Gutachter stellt sich die Frage nach Zurechnungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit. Was bleibt, ist das Bild eines Mannes zwischen Ideologie, Verdrängung und innerer Zerrissenheit.

4. Kontakt zum IS – radikale Netzwerke im Netz

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Laut Anklage stand Issa al H. im engen Austausch mit IS-Anhängern. Über Messenger-Dienste soll er sich im August 2024 mit radikalen Islamisten verbunden haben. Diese bestärkten ihn offenbar, die Tat als Propagandaakt auszuführen.

Er erstellte laut Ermittlern Videos, in denen er dem „Islamischen Staat“ einen Treueschwur leistete und die Tat ankündigte. Die Absicht war klar: Vergeltung gegen den Westen. Die Opfer wurden als Repräsentanten eines Gesellschaftssystems gesehen, das er ablehnte. Ein gezielter Angriff mit ideologischer Botschaft – geplant, dokumentiert, vorbereitet im digitalen Untergrund.

5. Terrorismus und Abschiebepolitik im Fokus

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Issa al H. war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Seine Abschiebung war geplant, aber letztlich gescheitert – ein Umstand, der im Nachgang zu hitzigen Diskussionen führte.

Der Anschlag löste eine politische Debatte über Sicherheitslücken, Abschiebepraxis und Überwachung potenzieller Gefährder aus. Wie kann verhindert werden, dass sich Personen in radikale Netzwerke begeben? Wie lässt sich ideologische Verblendung frühzeitig erkennen? Der Fall Solingen zeigt: Die Mischung aus gescheiterter Integration, digitalen Radikalisierungsräumen und fehlenden rechtlichen Konsequenzen kann brandgefährlich sein.

6. Hochsicherheitsprozess mit Tragweite

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Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Oberlandesgericht Düsseldorf statt. Geplant sind mindestens 22 Verhandlungstage, das Urteil könnte im September 2025 fallen.

Die Anklage lautet auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Verfahren gilt als wegweisend, auch weil es nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftspolitische Dimensionen hat. Wie mit Radikalisierung, Ideologie und psychischer Instabilität umgegangen wird, könnte hier richtungsweisend entschieden werden. Für Angehörige der Opfer ist es vor allem: ein Moment der Aufarbeitung.

7. Die Wunde von Solingen bleibt offen

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Die Tat hat Solingen – und darüber hinaus ganz Deutschland – tief erschüttert. Drei Menschen verloren ihr Leben, viele weitere sind körperlich und seelisch gezeichnet. Die Stadt, die ihr Jubiläum feiern wollte, wurde zum Tatort eines Terroranschlags. Noch immer sind viele Fragen offen. Der Prozess soll Antworten liefern, doch viele Betroffene zweifeln, ob echte Gerechtigkeit möglich ist.

Was bleibt, ist die Trauer – und die Suche nach Sicherheit. Der Fall hat Debatten angestoßen, die weit über den Gerichtssaal hinausreichen. Solingen steht nun auch für eine Frage, die Deutschland seit Jahren beschäftigt: Wie umgehen mit Gewalt im Namen der Ideologie?

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Das Universum ist unvorstellbar groß und dehnt sich ständig aus. Es gibt schätzungsweise 2 Billionen Galaxien, jede mit Millionen oder sogar Milliarden von Sternen. Die Grenzen des Universums sind noch nicht bekannt, und die Wissenschaftler erforschen weiterhin seine Struktur und Entwicklung. Die Entdeckung immer weiter entfernter Galaxien wirft faszinierende Fragen über die Natur des Raums und der Zeit auf.