Unerwarteter Geldregen: Was Sparkassenkunden jetzt wissen müssen

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Es gibt Momente, die für viele Menschen eine unerwartete Wendung zum Guten bringen – besonders dann, wenn es ums Geld geht. Was zunächst nach einer trockenen Angelegenheit klingt, könnte für tausende Betroffene eine erfreuliche Überraschung bedeuten. In einer deutschen Großstadt sorgt ein rechtlicher Durchbruch aktuell für Gesprächsstoff und Hoffnung auf finanzielle Entlastung. Dabei geht es um vergangene Verträge, kleine Beträge – und große Summen.

Was hinter der Entscheidung steckt, wen sie betrifft und warum gerade ältere Menschen besonders profitieren könnten, wird in den kommenden Abschnitten deutlich. Wer langfristig gespart hat, sollte jetzt besonders aufmerksam weiterlesen – denn es geht um mehr als nur ein paar Euro.

1. Gute Nachrichten für Sparer

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Viele Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München erhalten aktuell positive Post. Doch was auf den ersten Blick wie gewöhnliche Bankinformationen wirkt, birgt in Wahrheit eine willkommene Überraschung. Die Sparer dürfen sich nämlich auf unerwartete Zinsnachzahlungen freuen. Bisher gab es dazu viele Diskussionen und rechtliche Unsicherheiten.

Doch nun scheint ein Durchbruch gelungen zu sein. Die Rückerstattungen dürften vor allem Menschen betreffen, die über Jahre hinweg sogenannte Prämiensparverträge abgeschlossen haben. Auch wenn die genaue Summe noch individuell berechnet wird, ist bereits klar: Es geht bei vielen Betroffenen um deutlich spürbare Beträge. Erste Schätzungen sprechen sogar von vierstelligen Summen – und das ganz ohne eigenen Antrag.

2. Vergleich bringt Bewegung in alte Verträge

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Der Durchbruch basiert auf einem Vergleich zwischen der Stadtsparkasse München und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Über Jahre hatte es unterschiedliche Auffassungen gegeben, wie die Zinsen bei Prämiensparverträgen korrekt berechnet werden müssten. Der Streitpunkt betraf die sogenannte variable Verzinsung, bei der Banken den Zinssatz einseitig anpassen konnten.

Nach einem langwierigen Prozess hat nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Klarheit gesorgt. Die Sparkasse muss nun Zinsen nachzahlen, die vielen Sparern über Jahre hinweg entgangen waren. Die Vereinbarung wurde zudem vom Bayerischen Obersten Landesgericht geprüft – damit ist sie rechtlich bindend. Eine faire Lösung, die Vertrauen wiederherstellen könnte.

3. Betroffene Kunden: Wer jetzt profitieren darf

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Rund 2.400 Prämiensparerinnen und -sparer der Stadtsparkasse München können nun aufatmen. Die Nachzahlungen betreffen dabei nicht nur laufende Verträge, sondern vor allem ältere Sparverträge, die über viele Jahre hinweg bestanden. Maßgeblich für die Berechnung ist das Datum der ersten Einzahlung.

Besonders treue Sparer, die bereits in den 1990er Jahren mit dem Prämiensparen begonnen haben, dürfen sich über erhöhte Rückzahlungen freuen. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Rückzahlungen automatisch erfolgen sollen – ohne dass Betroffene extra tätig werden müssen. Für viele stellt diese Nachricht eine große Erleichterung dar, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Preise.

4. Erstattungen bis zu 8,15 Prozent möglich

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Die Höhe der Rückerstattungen hängt von individuellen Faktoren ab. Je nachdem, wann der Vertrag begonnen wurde, liegt die Nachzahlung zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des angesparten Kapitals. Damit können bei langjährigen Verträgen schnell vierstellige Beträge zusammenkommen.

Beispielrechnungen zeigen: Wer rund 27.000 Euro angespart hat und schon seit den 1990er Jahren dabei ist, könnte mit über 1.000 Euro an Rückzahlung rechnen. Zu beachten sind jedoch gesetzliche Abzüge, etwa Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dennoch bleibt vielen Kunden am Ende ein stattlicher Betrag übrig – eine Art nachträgliche Belohnung für langes Sparen und Durchhaltevermögen.

5. Der rechtliche Hintergrund: Das BGH-Urteil

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Im Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Sparer. In dem Urteil ging es um die Frage, wie Zinsen bei langfristigen Sparverträgen korrekt berechnet werden müssen. Viele Banken hatten über Jahre hinweg den Zinssatz zu ihrem Vorteil angepasst – zum Nachteil der Sparer. Der BGH stellte nun klar: Solche Praktiken sind rechtswidrig, wenn sie nicht transparent kommuniziert werden.

Die Zinsen müssen daher neu berechnet und ausgezahlt werden. Die Stadtsparkasse München hat dieses Urteil anerkannt und einen Vergleich mit der Verbraucherzentrale geschlossen. Ein Schritt, der nun für mehr Gerechtigkeit und für eine spürbare finanzielle Entlastung bei den Betroffenen sorgt.

6. Unterstützung für betroffene Kunden

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Wer sich fragt, ob auch der eigene Vertrag betroffen ist, kann sich direkt bei der Stadtsparkasse München oder bei der Verbraucherzentrale Bayern informieren. Beide Einrichtungen bieten dazu Informationen auf speziellen Webseiten an. Für besonders detaillierte Fragen stehen auch Ansprechpartner per E-Mail oder Telefon bereit. Wichtig: Eine Nachzahlung erfolgt automatisch, sofern man zu den betroffenen Vertragsinhabern gehört.

Für die Berechnung sind keine zusätzlichen Unterlagen nötig. Dennoch kann es sinnvoll sein, die eigenen Unterlagen bereitzuhalten, falls Rückfragen auftauchen. Die Aktion wird von den Beteiligten als positives Signal für Transparenz und Kundenfreundlichkeit gewertet. Ein Vorbild für andere Banken?

7. Warum besonders ältere Sparer profitieren

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Gerade Menschen, die bereits in den 90er Jahren mit dem Sparen begonnen haben, können sich über die höchsten Rückzahlungen freuen. Denn je länger der Vertrag lief, desto mehr Zinsen wurden ursprünglich zu niedrig berechnet. Viele Betroffene sind heute Rentnerinnen und Rentner, die auf jede zusätzliche Einnahme angewiesen sind.

Die Nachzahlung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt, gerade angesichts der anhaltend hohen Inflation. Es ist eine kleine finanzielle Anerkennung für jahrzehntelanges Vertrauen in die Bank. Für viele ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass langjährige Sparer nicht benachteiligt werden – und dass Banken endlich zur Rechenschaft gezogen werden.

8. Was Kunden jetzt tun sollten

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Betroffene müssen in den meisten Fällen nicht selbst aktiv werden. Die Sparkasse informiert direkt per Post oder E-Mail über die bevorstehenden Nachzahlungen. Trotzdem lohnt es sich, die aktuellen Informationen regelmäßig zu prüfen, etwa auf www.sskm.de/praemiensparen oder www.sammelklagen.de/sskm.

Wer Rückfragen hat, kann sich an die Hotline der Verbraucherzentrale oder der Sparkasse wenden. Auch wenn alles automatisch läuft, kann ein Blick in die eigenen Unterlagen dabei helfen, den Überblick zu behalten. Wer betroffen ist, sollte mit einer Auszahlung noch in diesem Jahr rechnen. Ein erfreulicher Lichtblick – und ein seltenes Beispiel, wie rechtlicher Einsatz sich am Ende für Verbraucher wirklich lohnt.

Interessant: Wussten Sie, dass manche Tiere selbstleuchtend sind?

Biolumineszenz ist die Fähigkeit einiger Lebewesen, Licht durch chemische Reaktionen in ihrem Körper zu erzeugen. Beispiele sind Glühwürmchen, Tiefseefische und bestimmte Quallenarten. Diese Fähigkeit dient verschiedenen Zwecken, wie der Anlockung von Partnern, der Abwehr von Feinden oder der Tarnung. Die chemischen Prozesse hinter der Biolumineszenz sind ein faszinierendes Forschungsgebiet.