Sonntags verboten? Diese Regeln musst du kennen

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Am Sonntag endlich mal den Haushalt erledigen – klingt praktisch, kann aber teuer werden. Wer in einem Mehrparteienhaus lebt oder einen Garten hat, sollte wissen, welche Tätigkeiten an gesetzlichen Ruhetagen erlaubt sind und welche nicht.

Denn wer Lärm macht, wo eigentlich Ruhe herrschen soll, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen. Von der Waschmaschine bis zum Rasenmäher: Nicht alles, was im Alltag normal ist, ist am Sonntag auch erlaubt. Doch was ist wirklich gesetzlich geregelt – und was nur eine Sache der Hausordnung?

1. Sonntag ist Ruhetag – aber was heißt das genau?

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In Deutschland ist der Sonntag gesetzlich als Ruhetag verankert – und das betrifft auch den Alltag im eigenen Zuhause. Viele Menschen nutzen den Sonntag zum Entspannen oder Ausschlafen, und genau deshalb gelten in den meisten Hausordnungen besondere Regeln.

Was erlaubt ist, variiert von Haus zu Haus, doch grundsätzlich gilt: Lärmvermeidung hat oberste Priorität. Ob Staubsauger, Laubbläser oder Waschmaschine – alles, was Krach macht, kann problematisch sein. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in den Mietvertrag, denn dort sind die Hausregeln oft genau festgelegt.

2. Rasenmähen? Besser unterlassen

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Der Sonntag ist nicht der Tag für Gartenarbeit mit Geräuschpegel. Rasenmähen zählt zu den Tätigkeiten, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fallen. Geräte wie Rasenmäher oder Laubbläser dürfen sonntags nicht betrieben werden.

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Selbst leise Rasenroboter sind nicht automatisch erlaubt, da sie rechtlich weiterhin als Mäher gelten. Wer also seinem Garten etwas Gutes tun will, sollte das lieber an einem Werktag tun – oder zum Besen statt zum Motor greifen.

3. Waschmaschine: Nur mit Bedacht

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Wäschewaschen ist sonntags nicht grundsätzlich verboten – es kommt auf die Lautstärke der Maschine an. Moderne Waschmaschinen mit Nachtwaschprogramm oder geringem Dezibel-wert dürfen in der Regel laufen.

Bei älteren, lauteren Geräten sollte man jedoch vorsichtig sein, besonders beim Schleudern. Wenn Nachbarn sich gestört fühlen, kann das zu Abmahnungen führen. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant seine Waschgänge unter der Woche oder prüft, ob das Haus leise Geräte erlaubt, selbst an ruhigen Tagen wie dem Sonntag.

4. Bohren – gefährlich am Sonntag

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Rein rechtlich ist Bohren am Sonntag nicht durch ein Bundesgesetz verboten – aber fast alle Mietverträge enthalten eine entsprechende Klausel zu Ruhezeiten. Laute Renovierungs-arbeiten sind daher tabu. Selbst einmaliges Bohren kann als Ruhestörung gewertet werden.

Wer trotzdem zur Bohrmaschine greift, riskiert Ärger mit den Nachbarn – und im Wiederholungsfall auch mit dem Vermieter. Der könnte bei Missachtung sogar zur fristlosen Kündigung greifen. Die beste Lösung: handwerkliche Tätigkeiten nur werktags zwischen 8 und 20 Uhr erledigen.

5. Staubsaugen – erlaubt oder nicht?

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Auch beim Staubsaugen kommt es auf die Lautstärke des Geräts an. Viele moderne Sauger bewegen sich innerhalb der zulässigen Zimmerlautstärke von 30 bis 40 Dezibel und sind damit rechtlich unproblematisch.

Wichtig: Terrassen, Balkone oder Außentreppen dürfen sonntags nicht mit dem Sauger gereinigt werden – das ist gesetzlich untersagt. Wer sich unsicher ist, greift am Sonntag besser zum leisen Handstaubsauger oder Besen. So bleibt der Frieden mit den Nachbarn gewahrt – und das Risiko einer Beschwerde ist gering.

6. Fenster putzen? Nicht ganz unproblematisch

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Fensterputzen ist an sich erlaubt – aber nicht jede Art der Reinigung. Wer auf dem Balkon mit lauten Geräten wie einem Hochdruckreiniger hantiert, bewegt sich klar außerhalb der Ruhezeiten. Auch das Schrubben mit metallischen Gegenständen oder das Herunterlassen schwerer Fensterläden kann zu Beschwerden führen.

Die Faustregel lautet: Was sichtbar und hörbar stört, sollte sonntags besser unterlassen werden. Besonders in Altbauten mit hellhörigen Wänden kann auch vermeintlich leiser Lärm als Ruhestörung empfunden werden.

7. Was gilt bei der Müllentsorgung?

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Auch Mülltonnen können zum Streitfall werden – vor allem, wenn sie laut klappernd durchs Treppenhaus gezogen werden. Zwar gibt es dafür keine explizite gesetzliche Regelung, doch auch hier greift die Regel der Rücksichtnahme.

Wer am Sonntag Flaschen in den Glascontainer wirft oder Kartons lautstark zerkleinert, riskiert Beschwerden. Ideal ist es, solche Tätigkeiten auf Werktage zu verschieben. Besonders in eng bebauten Wohnanlagen zählt jedes Geräusch. Tipp: Müll leise entsorgen und das Papier erst am Montag falten – der Haussegen wird es danken.

8. Lieber unter der Woche aktiv sein

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Die sicherste Lösung ist, laute Tätigkeiten auf Montag bis Samstag zu verlegen. Viele Dinge lassen sich gut vorausplanen, sodass der Sonntag wirklich zur Ruhe und Entspannung dient. Wer dennoch am Wochenende aktiv sein möchte, sollte immer auf leise Alternativen achten – oder direkt bei der Hausverwaltung oder Nachbarschaft nachfragen.

Letztlich zählt auch das gegenseitige Verständnis: Wer Rücksicht nimmt, darf oft auch mal mit einem freundlichen Nicken rechnen – und hat nicht gleich das Ordnungsamt vor der Tür.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?

Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.